Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 108. Band, (Jahrgang 1885)

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Maasecn. Pseudoisidor-Studien. I. 
oportuisse vos non latuisset4 Dass weder Feinde der Angeklagten 
noch suspecti als Ankläger angenommen werden dürfen, ist 
ein in den falschen Decretalen mehrfach variirtes Thema. 
Beider, der Gegner und der suspecti, zusammen, wie in dieser 
Interpolation, wird gedacht z. B. Telesph. 4 (p. 112): Hi vero, 
qui cum inimicis morantur aut qui suspecti habentur, minime reci- 
piantur. Symm. syn. V. (p. 677): Accusatoribus vero inimicis. . . 
vel, qui . . . suspecti sunt, ne credatur. Ebenso Joh. I. ep. 1 (p. 695). 
Ich glaube, es bedarf nicht erst der Ausführung, dass 
das Vorkommen derartiger Interpolationen auch in solchen 
Stücken, welche der Impostor anderswoher entlehnte, ein Ar 
gument mehr bilde für die Vermuthung, dass zwischen ihm 
und derjenigen Recension der Hispana, welche wir in seiner 
Sammlung finden, ein Zusammenhang bestehe. 
19. Es entsteht nur noch die Frage: weshalb der falsche 
Isidor nicht in grösserem Umfang den Text der ächten Quellen 
seinen Tendenzen und Velleitäten dienstbar gemacht habe. Die 
Antwort liegt ziemlich nahe. Aus dem Grunde nicht, weil er 
sonst den Zweck, der ihn bestimmte seine falschen Decretalen 
in Verbindung mit einer Sammlung ächter Autoritäten zu ver 
breiten verfehlt haben würde, den Zweck, dass diese Verbindung 
die Entdeckung des Betrugs erschwere. Ein bis zur Unkennt 
lichkeit entstellter Text hätte diesen Dienst nicht mehr geleistet. 
20. Schliesslich bemerke ich noch, dass unsre Recension 
dem Verfasser der fälschen Capitularien bekannt war und von 
ihm in einer Anzahl von Fällen benutzt ist. Wenn ich dennoch 
den Pseudoisidor mit derselben in nahen Zusammenhang bringe, 
so darf daraus nicht gefolgert werden, dass ich die Priorität 
der falschen Capitularien vor den falschen Decretalen nicht 
anerkennte. Was daraus folgt, ist nur, dass ich ein Verhältnis 
zwischen Benedictus Levita und Isidorus Mercator annehme, 
welches mit beiden Thatsachen, der nahen Beziehung des Letz 
teren zu der gedachten Recension einerseits und der Priorität 
der falschen Capitularien andrerseits, vereinbar ist. Meine 
Ansicht über diesen Punct werde ich in einer der folgenden 
Abhandlungen begründen. 
1 S. M. F. Ennodii Opera ed. Hartei (Corp. script. eceles. Vol. 6) p. 291.
	        
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