Pseudoisidor-Studien. I.
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Statuta Ilipponiensis concilii breviata et quaedam cum concilio
Carthaginensi — pertractata ist der Titel des von dem Schreiben
des Aurelius begleiteten Breviarium Hipponiense, welches in
der Quesnel’schen Sammlung (und anderswo) unmittelbar dem
Schreiben nachfolgt. Der Interpolator hatte sich überzeugt,
dass in den carthagischen Concilien der Hispana (speciell unter
dem Titel des conc. Carth. III.) die Canonen dieses Breviarium
fast sämmtlich Vorkommen. Daraus erklärt es sich, wenn der
Interpolator die Verfasser des Schreibens die Bemerkung machen
lässt: sie hätten diese Statuta den sieben Concilien eingereiht.
Brevis statutorum ist im Sinn des Originals eben das Brevia
rium Hipponiense; durch den Zusatz des Interpolators ante
singula concilia erhält dies Wort die Bedeutung eines Capitel-
verzeichnisses der einzelnen Concilien. Dass nun der ange
führte Passus, mit dem in der Sammlung des Pseudoisidor
das Schreiben des Aurelius erscheint, in der That den Character
einer Interpolation hat, ist schon aus einem innern Grunde
gewiss. Es ist nämlich unmöglich, dass Aurelius und die
byzacenischen Bischöfe mit einem im August 397 verfassten
Schreiben die sieben ,carthagischen Concilien' der Hispana be
gleitet haben, da das concilium Carihaginense IIII. gar keine
carthagischen Canonen, sondern die in Gallien in der zweiten
Hälfte des 5. Jahrhunderts verfassten Statuta ecclesiae antiqua,
das V, VI., VII. aber Canonen von nach dem Jahr 397
fallenden carthagischen Concilien enthalten. 1
Eine zweite hier noch zu erwähnende Interpolation lindet
sich in dem Libellus apologeticus des Ennodius, den Pseudo
isidor der apocryphen quinta synodus des Papstes Symmachus
vorausgeschickt hat. Es findet sich nämlich hiör in den Hand
schriften der pseudoisidorisehen Sammlung nach den Worten
des Ennodius Post haec adseritis adversarios papae Romani dici
non debuisse, qui praedictum prolatis petitionibus accusabant der
folgende Passus eingeschaltet: dolose videlicet hoc agentes eo
quod adversarios suspectosque cana canonica synodalibus clamante
in decretis auctoritate in suam recipi accusationem episcopos minime
1 S. über das Breviarium Hipponiense und das carthagische Concil vom
28. August 397 meine Geschichte der Quellen Bd. 1 S. 154 fg., über
die africanischen Concilien der Hispana ebenda S. 772 fg.