Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 108. Band, (Jahrgang 1885)

Pseudoisidor-Studien. I. 
1103 
Statuta Ilipponiensis concilii breviata et quaedam cum concilio 
Carthaginensi — pertractata ist der Titel des von dem Schreiben 
des Aurelius begleiteten Breviarium Hipponiense, welches in 
der Quesnel’schen Sammlung (und anderswo) unmittelbar dem 
Schreiben nachfolgt. Der Interpolator hatte sich überzeugt, 
dass in den carthagischen Concilien der Hispana (speciell unter 
dem Titel des conc. Carth. III.) die Canonen dieses Breviarium 
fast sämmtlich Vorkommen. Daraus erklärt es sich, wenn der 
Interpolator die Verfasser des Schreibens die Bemerkung machen 
lässt: sie hätten diese Statuta den sieben Concilien eingereiht. 
Brevis statutorum ist im Sinn des Originals eben das Brevia 
rium Hipponiense; durch den Zusatz des Interpolators ante 
singula concilia erhält dies Wort die Bedeutung eines Capitel- 
verzeichnisses der einzelnen Concilien. Dass nun der ange 
führte Passus, mit dem in der Sammlung des Pseudoisidor 
das Schreiben des Aurelius erscheint, in der That den Character 
einer Interpolation hat, ist schon aus einem innern Grunde 
gewiss. Es ist nämlich unmöglich, dass Aurelius und die 
byzacenischen Bischöfe mit einem im August 397 verfassten 
Schreiben die sieben ,carthagischen Concilien' der Hispana be 
gleitet haben, da das concilium Carihaginense IIII. gar keine 
carthagischen Canonen, sondern die in Gallien in der zweiten 
Hälfte des 5. Jahrhunderts verfassten Statuta ecclesiae antiqua, 
das V, VI., VII. aber Canonen von nach dem Jahr 397 
fallenden carthagischen Concilien enthalten. 1 
Eine zweite hier noch zu erwähnende Interpolation lindet 
sich in dem Libellus apologeticus des Ennodius, den Pseudo 
isidor der apocryphen quinta synodus des Papstes Symmachus 
vorausgeschickt hat. Es findet sich nämlich hiör in den Hand 
schriften der pseudoisidorisehen Sammlung nach den Worten 
des Ennodius Post haec adseritis adversarios papae Romani dici 
non debuisse, qui praedictum prolatis petitionibus accusabant der 
folgende Passus eingeschaltet: dolose videlicet hoc agentes eo 
quod adversarios suspectosque cana canonica synodalibus clamante 
in decretis auctoritate in suam recipi accusationem episcopos minime 
1 S. über das Breviarium Hipponiense und das carthagische Concil vom 
28. August 397 meine Geschichte der Quellen Bd. 1 S. 154 fg., über 
die africanischen Concilien der Hispana ebenda S. 772 fg.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.