Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 108. Band, (Jahrgang 1885)

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welche ich mit Hinschius für die älteste halte (CI. A 1 ), die 
folgenden drei (4—6) derjenigen Form, für welche nach dem 
Vorgang der Ballerini früher die Eigenschaft der Ursprüng 
lichkeit in Anspruch genommen wurde (CI. A/B), die letzte 
(7) einer Form, deren Handschriften bis auf eine des 13. sämmt- 
lich dem 12. Jahrhundert angehören (CI. B). 
1. Cod. Ottob. 93 in Folio min. saec. X. ineunt. 1 Auf den 
beiden letzten Blättern steht von einer Hand saec. XV. eine 
Kundmachung des Bischofs Gnillermus von Paris und der 
übrigen von Pius II. zur Visitation und Reformation des Klosters 
Fontevrault (fontisebrandi) in der Diöcese von Poitiers be 
stellten Commissäre. Es ist daher wohl nicht unwahrscheinlich, 
dass die Handschrift von Frankreich nach Rom gekommen 
ist. Dieselbe ist zu Anfang und zu Ende defect. Die pseudo- 
isidorische Sammlung beginnt deshalb hier erst in dem 
apocryphen Schreiben Clemens’ I. mit den Worten: Operum 
vero ratio potestati et arbitrio unius cujusque permittitur 
(H. p. 45) und endet unleserlich in dem Schreiben Leo’s an 
den Bischof Anastasius von Thessalonich. IJebrigens ist diese 
Handschrift die einzige dieser (ältesten) Form, welche alle 
drei Theile der Sammlung enthält. 
2. Cod. Ambros. A 87 inf. in Folio saec. XI. Enthält 
die beiden ersten Theile der Sammlung, wie die von Hinschius 
1 Was Hinschius Decretales Pseudo-Isidorianae p. XV bewogen hat die 
Schrift dieses Codex um zwei Jahrhunderte später zu, setzen, weiss ich 
nicht. Ich will nicht dafür einstehen, dass diese Handschrift noch dem 
9. Jahrhundert angehöre, dass sie aber nicht jünger sei als erste Hälfte 
des 10. Jahrhunderts, dafür sprechen alle Criterien. Herr Prof. Kalten- 
bruuner, der gleichzeitig mit mir in der Vaticana sich befand und von 
mir um sein Urtlieil gebeten wurde, sprach dieselbe Ansicht aus, bevor 
ich noch die mehlige geäussert hatte. Verschiedene Proben, die ich t 
gemacht, lassen mich es nicht für ausgeschlossen halten, dass der 
Cod. Ottob. zu den vorzüglichsten gehört, welche wir überhaupt be 
sitzen. Hinschius hat, wenn ich mich nicht täusche, den Werth dieser 
Handschrift unterschätzt und ihr deshalb keine besondre Aufmerksam 
keit zugewandt. Ich schliesse dies unter anderm daraus, dass er anführt: 
der Codex bringe die Tabula des dritten Theils in derselben erwei 
terten Form wie der Cod. Rotomag. (p. XCIV), während diese Tabula 
in Wirklichkeit mit derjenigen Form übereinstimmt, welche in dem 
Cod. Par. Suppl. lat. 840 enthalten ist und welche ich mit Hinschius 
für die ursprüngliche des Pseudoisidor halte.
	        
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