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welche ich mit Hinschius für die älteste halte (CI. A 1 ), die
folgenden drei (4—6) derjenigen Form, für welche nach dem
Vorgang der Ballerini früher die Eigenschaft der Ursprüng
lichkeit in Anspruch genommen wurde (CI. A/B), die letzte
(7) einer Form, deren Handschriften bis auf eine des 13. sämmt-
lich dem 12. Jahrhundert angehören (CI. B).
1. Cod. Ottob. 93 in Folio min. saec. X. ineunt. 1 Auf den
beiden letzten Blättern steht von einer Hand saec. XV. eine
Kundmachung des Bischofs Gnillermus von Paris und der
übrigen von Pius II. zur Visitation und Reformation des Klosters
Fontevrault (fontisebrandi) in der Diöcese von Poitiers be
stellten Commissäre. Es ist daher wohl nicht unwahrscheinlich,
dass die Handschrift von Frankreich nach Rom gekommen
ist. Dieselbe ist zu Anfang und zu Ende defect. Die pseudo-
isidorische Sammlung beginnt deshalb hier erst in dem
apocryphen Schreiben Clemens’ I. mit den Worten: Operum
vero ratio potestati et arbitrio unius cujusque permittitur
(H. p. 45) und endet unleserlich in dem Schreiben Leo’s an
den Bischof Anastasius von Thessalonich. IJebrigens ist diese
Handschrift die einzige dieser (ältesten) Form, welche alle
drei Theile der Sammlung enthält.
2. Cod. Ambros. A 87 inf. in Folio saec. XI. Enthält
die beiden ersten Theile der Sammlung, wie die von Hinschius
1 Was Hinschius Decretales Pseudo-Isidorianae p. XV bewogen hat die
Schrift dieses Codex um zwei Jahrhunderte später zu, setzen, weiss ich
nicht. Ich will nicht dafür einstehen, dass diese Handschrift noch dem
9. Jahrhundert angehöre, dass sie aber nicht jünger sei als erste Hälfte
des 10. Jahrhunderts, dafür sprechen alle Criterien. Herr Prof. Kalten-
bruuner, der gleichzeitig mit mir in der Vaticana sich befand und von
mir um sein Urtlieil gebeten wurde, sprach dieselbe Ansicht aus, bevor
ich noch die mehlige geäussert hatte. Verschiedene Proben, die ich t
gemacht, lassen mich es nicht für ausgeschlossen halten, dass der
Cod. Ottob. zu den vorzüglichsten gehört, welche wir überhaupt be
sitzen. Hinschius hat, wenn ich mich nicht täusche, den Werth dieser
Handschrift unterschätzt und ihr deshalb keine besondre Aufmerksam
keit zugewandt. Ich schliesse dies unter anderm daraus, dass er anführt:
der Codex bringe die Tabula des dritten Theils in derselben erwei
terten Form wie der Cod. Rotomag. (p. XCIV), während diese Tabula
in Wirklichkeit mit derjenigen Form übereinstimmt, welche in dem
Cod. Par. Suppl. lat. 840 enthalten ist und welche ich mit Hinschius
für die ursprüngliche des Pseudoisidor halte.