Die Sprache der Alenten und Fuchsinseln.
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vollendete Präteritum, durch Gükung, welches das Präsens,
durch Guliting, welches ein Participium, Günakhing, welches das
unbestimmte Präteritum ist, u. s. w. ausdrücken.
Die Zahlen sind in allen Zeiten und Arten drei, nämlich
die einfache, zweifache und vielfache, z. B. Gükung ich nehme,
Gukuchtchid’ik ihr beide nehmet, Gükun sie nehmen.
Die zweifache Zahl ist zwar überall vorhanden, wird aber
nicht in allen Fällen gebraucht. Nicht selten gebraucht man
statt ihrer die vielfache Zahl.
Die Personen sind wie die Zahlen, den Imperativ ausgenommen,
überall drei: eine erste, zweite, und dritte, z. B. Gükung
ich nehme, Gukün du nimmst, sükukh er nimmt.
Die dritte Person ist in einigen Zeiten und Arten eine
zweifache, nämlich eine einfache oder gewöhnliche und eine
zueignende (unpersönliche), durch welche letztere eine eigentlich
auf die dritte Person sich beziehende, oder zu deren Nutzen
gereichende Handlung bezeichnet und unter welcher oft eines
der Fürwörter ,sein eigen' oder ,sich' verstanden werde. So die
einfache dritte Person: Gükun, sie nehmen; die zueignende Person:
sukümang sic nehmen, und dieses gleichsam: sie nehmen sich.
Die Arten sind sechs: der Indicativ, der Conjunctiv mit
einem Bindewort, der Conjunctiv mit einem Nebenwort, die
verpflichtende, die unbestimmte und die gebietende Art.
Der Indicativ hat dieselbe Bestimmung wie in anderen
Sprachen, z. B. Gükung ich nehme, Günakliing ich nahm, Gudükakung,
ich werde nehmen u. s. w.
Der erste Conjunctiv ersetzt die Bindewörter ,wenn‘ und
,wann £ und hat in allen Zeiten die unterscheidenden Sylben gu
und tclm, z. B. sügung wenn ich nehme, Gudukagümin wenn du
nehmen wirst, ilcitchümin wenn du verlierst.
Der Conjunctiv mit einem Nebenwort ersetzt die Nebenwörter
,als' und ,da, als' z. B. Guküdn als er nahm; tchin-aguku’än
als er geboren ward; Gukunin als sie nahmen. Warum
tcliin ,du' für die dritte Person gebraucht wird, ist später bei
dem Passivum angegeben.
Die verpflichtende Art bezeichnet eine Schuldigkeit oder
Verpflichtung der Person, und werden darunter immer die Zeitwörter
,man muss, es ist nothwendig' verstanden, z. B. Gükalcung
ich bin schuldig zu nehmen, es gebührt sich, dass ich nehme
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