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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 105. Band, (Jahrgang 1844)

Die  Sprache  der  Alenten  und  Fuchsinseln.

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vollendete  Präteritum,  durch  Gükung,  welches  das  Präsens,
durch  Guliting,  welches  ein  Participium,  Günakhing,  welches  das
unbestimmte  Präteritum  ist,  u.  s.  w.  ausdrücken.
Die  Zahlen  sind  in  allen  Zeiten  und  Arten  drei,  nämlich
die  einfache,  zweifache  und  vielfache,  z.  B.  Gükung  ich  nehme,
Gukuchtchid’ik  ihr  beide  nehmet,  Gükun  sie  nehmen.
Die  zweifache  Zahl  ist  zwar  überall  vorhanden,  wird  aber
nicht  in  allen  Fällen  gebraucht.  Nicht  selten  gebraucht  man
statt  ihrer  die  vielfache  Zahl.
Die  Personen  sind  wie  die  Zahlen,  den  Imperativ  ausgenommen, ­
  überall  drei:  eine  erste,  zweite,  und  dritte,  z.  B.  Gükung
ich  nehme,  Gukün  du  nimmst,  sükukh  er  nimmt.
Die  dritte  Person  ist  in  einigen  Zeiten  und  Arten  eine
zweifache,  nämlich  eine  einfache  oder  gewöhnliche  und  eine
zueignende  (unpersönliche),  durch  welche  letztere  eine  eigentlich
auf  die  dritte  Person  sich  beziehende,  oder  zu  deren  Nutzen
gereichende  Handlung  bezeichnet  und  unter  welcher  oft  eines
der  Fürwörter  ,sein  eigen'  oder  ,sich'  verstanden  werde.  So  die
einfache  dritte  Person:  Gükun,  sie  nehmen;  die  zueignende  Person:
sukümang  sic  nehmen,  und  dieses  gleichsam:  sie  nehmen  sich.
Die  Arten  sind  sechs:  der  Indicativ,  der  Conjunctiv  mit
einem  Bindewort,  der  Conjunctiv  mit  einem  Nebenwort,  die
verpflichtende,  die  unbestimmte  und  die  gebietende  Art.
Der  Indicativ  hat  dieselbe  Bestimmung  wie  in  anderen
Sprachen,  z.  B.  Gükung  ich  nehme,  Günakliing  ich  nahm,  Gudükakung,
  ich  werde  nehmen  u.  s.  w.
Der  erste  Conjunctiv  ersetzt  die  Bindewörter  ,wenn‘  und
,wann £  und  hat  in  allen  Zeiten  die  unterscheidenden  Sylben  gu
und  tclm,  z.  B.  sügung  wenn  ich  nehme,  Gudukagümin  wenn  du
nehmen  wirst,  ilcitchümin  wenn  du  verlierst.
Der  Conjunctiv  mit  einem  Nebenwort  ersetzt  die  Nebenwörter ­
  ,als'  und  ,da,  als'  z.  B.  Guküdn  als  er  nahm;  tchin-aguku’än
  als  er  geboren  ward;  Gukunin  als  sie  nahmen.  Warum
tcliin  ,du'  für  die  dritte  Person  gebraucht  wird,  ist  später  bei
dem  Passivum  angegeben.
Die  verpflichtende  Art  bezeichnet  eine  Schuldigkeit  oder
Verpflichtung  der  Person,  und  werden  darunter  immer  die  Zeitwörter ­
  ,man  muss,  es  ist  nothwendig'  verstanden,  z.  B.  Gükalcung
ich  bin  schuldig  zu  nehmen,  es  gebührt  sich,  dass  ich  nehme
Sitzungsber.  d.  pliil.-hist.  CI.  CV.  Bd.  III.  Hffc.  53
            
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