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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 105. Band, (Jahrgang 1844)

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Zimmer  mann.

Warum  diesen  Gegenstand  mein  nennen,  wenn,  falls  ihn  ein
anderer  ergreift,  ich  nur  die  Hand  auszustrecken  brauche,  um
zu  besitzen,  was  gleichen  Werth  hat?  Die  Gerechtigkeit  würde
in  diesem  Falle,  da  sie  gänzlich  nutzlos  wäre,  eine  leere  Formalität ­
  sein  und  könnte  niemals  eine  Stelle  in  dem  Verzeichniss ­
  der  Tugenden  erhalten'  (a.  a.  O.  S.  15).  Nicht  nur  werde
selbst  in  dem  gegenwärtigen,  dürftigen  Zustande  der  Menschheit
überall  dort,  wo  die  Natur  eine  Gabe  in  unbegrenzter  Fülle
gewähre,  dieselbe  immer  als  Gemeingut  betrachtet,  sondern
auch  unter  der  Annahme,  dass  zwar  die  Bedürfnisse  der  menschlichen ­
  Gattung  dieselben  bleiben  wie  jetzt,  dass  aber  das  Gemüth
  sich  so  erweitere  und  so  voll  Freundschaft  und  Edelmuth
sei,  dass  jeder  auf  seinen  eigenen  Nutzen  nicht  mehr  als  auf
den  seines  Nächsten  bedacht  ist,  werde  der  Nutzen  der  Gerechtigkeit ­
  aufgehoben  und  hätte  man  nie  an  die  Scheidungen
und  Schranken  des  Eigenthums  gedacht.  So  wahr  sei  es,  dass
die  Gerechtigkeit  ,ihre  Existenz  ganz  und  gar  dem  nothwendigen ­
  Bedürfnisse  des  Verkehrs  und  des  gesellschaftlichen  Zustandes ­
  der  Menschheit  verdankt'  (a.  a.  O.  S.  18).
Hume  behauptet  nicht,  dass  das  Wohlwollen  den  Umfang
des  moralisch  Guten  erschöpfe  und  ebenso  wenig,  dass  dasjenige, ­
  was  nur  uns  selbst  nütze,  ohne  zu  dem  öffentlichen
Wohle  in  einer  Beziehung  zu  stehen,  werthlos  sei;  aber  er  lehrt
mit  Recht,  ,dass  nichts  einem  menschlichen  Wesen  einen  höheren
Werth  verleihe,  als  der  Besitz  hochgradigen  Wohlwollens',  und
ebenso,  dass  der  Nutzen  und  Vortheil  der  Gesellschaft,  ,ohne
welche  die  menschliche  Natur  in  keiner  Weise  bestehen  kann',
dem  Nutzen  und  Vortheil  des  Privaten  vorzuziehen  sei.  Die
Schönheit  des  ersten  wird  unmittelbar  durch  die  Berufung  auf
das  Urtheil  des  sittlichen  Geschmacks,  als  höchster  Instanz  in
sittlichen  Werthbestimmungen,  also  auf  eine  ethische  Quelle,
der  Werth  der  Gerechtigkeit  dagegen  auf  Gründe,  die  aus  der
Betrachtung  und  Ueberlegung  der  durch  die  Erfahrung  gegebenen ­
  Beschaffenheit  der  menschlichen  und  der  den  Menschen
umgebenden  Natur  genommen  sind,  d.  i.  auf  eine  theoretische
Quelle  zurückgeführt.  Dabei  hat  Hume  zwar  richtig  gesehen,
dass  die  Gerechtigkeit  in  ihrem  Verhalten  zum  Geschmack  von
jenem  des  Wohlwollens  zu  demselben  unterschieden,  aber  mit
Unrecht  gefolgert,  dass  die  Quelle  ihres  Werthes  überhaupt
            
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