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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 105. Band, (Jahrgang 1844)

Ueber  Huine's  empirische  Begründung  der  Moral.

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der  Ethik  erforderlichen  vollständigen  Aufzählung  der  unbedingt
lobens-  und  tadelnswerthen  unter  denselben  vorhergehen  muss,
und  wie  eine  solche  im  Vorhergehenden  im  Anschluss  an  Herbart ­
  entwickelt  worden  ist,  findet  sich  bei  Hume  kaum  eine
Spur.  Zwar  unterscheidet  er  unter  den  Eigenschaften,  welche
gefallen,  solche,  welche  unmittelbar,  um  ihrer  selbst  willen,  und
solche,  welche  nur  um  ihrer  Folgen  willen,  also  mittelbar,  gefallen ­
  ;  unter  den  ersteren  selbst  wieder  solche,  die  uns  selbst
oder  die  anderen  unmittelbar  angenehm  sind.  Zu  jenen,  welche
unmittelbar  gefallen,  gehören  alle  diejenigen,  welche  durch  den
sittlichen  Geschmack  als  solchen  gebilligt  werden  und  deren
Inbegriff,  das  moralisch  Gute,  wie  deren  Gegentheil,  das  moralisch ­
  Böse;  zu  den  letzteren  gehören  alle  diejenigen,  welche  um
ihres  Nutzens  willen  gut  geheissen  werden,  und  davon  der  Inbegriff ­
  derjenigen,  deren  Werth  aus  deren  Nützlichkeit  für  die
Gesellschaft  entspringt,  das  Gerechte,  das  Gegentheil  derselben
das  Ungerechte  ausmacht.  Unter  den  unmittelbar  gefallenden
Willenseigenschaften  hebt  Hume  das  Wohlwollen,  unter  den
um  ihrer  nützlichen  Folgen  willen  gefallenden  diejenige  Willenseigenschaft, ­
  welche  um  ihrer  wohlthätigen  Folgen  für  die  Gesellschaft ­
  und  zwar  ausschliesslich  um  dieser  willen  gefällt,
die  Gerechtigkeit,  hervor.  Von  der  ersteren  sagt  er,  ,dass  keine
Eigenschaft  mehr  Anspruch  auf  Zuneigung  und  Billigung  der
Menschen  habe  als  Wohlwollen  und  Menschlichkeit,  Freundschaft
und  Dankbarkeit,  natürliche  Liebe  und  Gemeinsinn  und  alles,
was  aus  zartem  Mitgefühl  für  andere  und  aus  hochherziger  Theilnährne
  für  unsere  Art  und  Gattung  entspringt-  (a.  a.  O.  S.  10).
Von  der  letzteren  behauptet  er,  ,dass  in  einem  glückseligen
Zustande,  in  welchem  die  Natur  der  menschlichen  Gattung
einen  so  verschwenderischen  Ueberfluss  an  allen  äusseren  Bequemlichkeiten ­
  verliehen  hätte,  dass  sich  jedes  Individuum,
ohne  irgend  welche  Mühe  oder  Sorgfalt  von  seiner  Seite,  mit
allem  vollkommen  versehen  fände,  was  sein  Verlangen  nur
immer  fordern  oder  seine  Phantasie  wünschen  kann,  jede  andere
sociale  Tugend  blühen  und  einen  zehnfachen  Zuwachs  erhalten
würde;  aber  von  der  behutsamen,  argwöhnischen  Tugend  der
Gerechtigkeit  würde  man  niemals  geträumt  haben.  Wozu  eine
Theilung  der  Güter,  wo  jeder  schon  mehr  als  genug  hat?  Warum
Eigenthum  einführen,  wo  es  unmöglich  ein  Unrecht  geben  kann?
            
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