Ueber Huine's empirische Begründung der Moral.
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der Ethik erforderlichen vollständigen Aufzählung der unbedingt
lobens- und tadelnswerthen unter denselben vorhergehen muss,
und wie eine solche im Vorhergehenden im Anschluss an Herbart
entwickelt worden ist, findet sich bei Hume kaum eine
Spur. Zwar unterscheidet er unter den Eigenschaften, welche
gefallen, solche, welche unmittelbar, um ihrer selbst willen, und
solche, welche nur um ihrer Folgen willen, also mittelbar, gefallen
; unter den ersteren selbst wieder solche, die uns selbst
oder die anderen unmittelbar angenehm sind. Zu jenen, welche
unmittelbar gefallen, gehören alle diejenigen, welche durch den
sittlichen Geschmack als solchen gebilligt werden und deren
Inbegriff, das moralisch Gute, wie deren Gegentheil, das moralisch
Böse; zu den letzteren gehören alle diejenigen, welche um
ihres Nutzens willen gut geheissen werden, und davon der Inbegriff
derjenigen, deren Werth aus deren Nützlichkeit für die
Gesellschaft entspringt, das Gerechte, das Gegentheil derselben
das Ungerechte ausmacht. Unter den unmittelbar gefallenden
Willenseigenschaften hebt Hume das Wohlwollen, unter den
um ihrer nützlichen Folgen willen gefallenden diejenige Willenseigenschaft,
welche um ihrer wohlthätigen Folgen für die Gesellschaft
und zwar ausschliesslich um dieser willen gefällt,
die Gerechtigkeit, hervor. Von der ersteren sagt er, ,dass keine
Eigenschaft mehr Anspruch auf Zuneigung und Billigung der
Menschen habe als Wohlwollen und Menschlichkeit, Freundschaft
und Dankbarkeit, natürliche Liebe und Gemeinsinn und alles,
was aus zartem Mitgefühl für andere und aus hochherziger Theilnährne
für unsere Art und Gattung entspringt- (a. a. O. S. 10).
Von der letzteren behauptet er, ,dass in einem glückseligen
Zustande, in welchem die Natur der menschlichen Gattung
einen so verschwenderischen Ueberfluss an allen äusseren Bequemlichkeiten
verliehen hätte, dass sich jedes Individuum,
ohne irgend welche Mühe oder Sorgfalt von seiner Seite, mit
allem vollkommen versehen fände, was sein Verlangen nur
immer fordern oder seine Phantasie wünschen kann, jede andere
sociale Tugend blühen und einen zehnfachen Zuwachs erhalten
würde; aber von der behutsamen, argwöhnischen Tugend der
Gerechtigkeit würde man niemals geträumt haben. Wozu eine
Theilung der Güter, wo jeder schon mehr als genug hat? Warum
Eigenthum einführen, wo es unmöglich ein Unrecht geben kann?