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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 105. Band, (Jahrgang 1844)

Ucber  Hume’s  empirische  Begründung  der  Moral.

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er  über  die  Grenze  dieses  Sectors  hinausgegangen,  hätte  er
die  Aussprüche  des  Geschmackes  auch  hinsichtlich  aller  derjenigen ­
  Geschmacksobjecte  geprüft,  welche  in  den  nach  Ausschluss ­
  jenes  Ausschnittes  übrig  gebliebenen  Rest  der  Kreisfläche ­
  fallen,  so  wäre  er  der  Begründer  einer  allgemeinen
Aesthetik  in  demselben  Sinne  geworden,  in  welchem  er  infolge
jener  Beschränkung  Vorgänger  Herbart’s  in  der  Begründung  der
Ethik  als  einer  besonderen  Aesthetik  des  Willens  geworden
ist.  Wie  der  von  ihm  als  sittlicher  Geschmack  bezcichnete
engere  Geschmack  die  Willenseigenschaften  in  löbliche  und
schändliche,  so  hätte  der  erweiterte  Geschmack  alle  übrigen
denkbaren  Objecte  in  schöne  und  hässliche  in  gleicher  Unmittelbarkeit ­
  und  mit  gleicher  Unfehlbarkeit  unterschieden  und
dadurch  einer  allgemeinen  Wissenschaft  von  den  Eigenschaften,
durch  welche  Objecten  Schönheit  oder  Hässlichkeit  zukommt,
ebenso  sichere  Principien  geliefert,  wie  sie  durch  die  Entdeckung
derjenigen  Eigenschaften,  welche  dem  Wollen,  an  dem  sie  sich
finden,  Werth  oder  Unwerth  verleihen,  der  Wissenschaft  der
Moral  sollten  zugrunde  gelegt  werden.
Es  ist  klar,  dass  Hume  nach  obigem  niemals  zu  den  Utilitaristen ­
  gerechnet  werden  darf.  Seine  Erklärung  der  Tugend,  laut
welcher  dieselbe  um  ihrer  selbst  willen  ohne  weiteren  Lohn
und  Sold  nur  wegen  der  unmittelbaren  Befriedigung,  die  sie
gewährt,  wünschenswert  sei,  verwehrt  für  immer,  ihn  denjenigen
beizuzählen,  welche  als  oberste  Richtschnur  des  menschlichen
Handelns  den  Nutzen  betrachten.  Der  sittliche  Geschmack  entscheidet ­
  in  seinen  Augen  unbedingt  über  Gutes  und  Böses;  die
Willenseigenschaft,  die  von  diesem  vorgezogen  oder  verworfen
wird,  wird  um  ihrer  selbst  und  nicht  um  eines  anderen,  sei  es
um  der  Folgen  derselben  für  den  Handelnden,  aber  auch  nicht
um  jener  für  einen  anderen  oder  das  Ganze  willen  vorgezogen
oder  verworfen.  Daher  gibt  es  von  den  Aussprüchen  des  sittlichen ­
  Geschmacks  weder  eine  Appellation  noch  die  Möglichkeit
einer  Begründung.  Der  sittliche  Geschmack  verhält  sich  in
Sachen  der  Beurtheilung  wie  der  äussere  Sinn  in  Sachen  der
Erfahrung.  Wie  die  sinnlichen  Wahrnehmungen,  so  sind  die
Aussprüche  des  Geschmacks  unmittelbare  Thatsachen,  aus
welchen  Folgerungen  abgeleitet,  die  aber  nicht  selbst  auf  weitere ­
  zurückgeführt  werden  können.  Jene  dienen  den  Erfahrung^-
            
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