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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 105. Band, (Jahrgang 1844)

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Zi  mm  ermann.

insofern  sie  gefällt  oder  missfällt,  in  Betracht  gezogen  wird.
Je  nachdem  im  Auge  behalten  wird,  dass  der  Gegenstand  als
solcher  ein  anderes  als  die  auf  ihn  bezügliche  Vorstellung  ist,
fallen  die  Gebiete  der  Vernunft  und  des  Geschmackes  auseinander ­
  ;  je  nachdem  anerkannt  wird,  dass  jedem  Gegenstand  eine
auf  ihn  ausschliesslich  bezügliche  Vorstellung  zugehöre,  stellen
die  Umfänge  der  Gegenstände  des  Geschmackes  und  der  Gegenstände ­
  der  Vernunft  zwei  mit  einander  congruirende  Gebiete  dar.
Hunte  selbst  hat  die  treffende  Bemerkung  gemacht,  dass
das  Wohlgefallen  an  einer  gewissen  Willenseigenschaft  von  dem
Umstand,  ob  die  letztere  thatsächlich  vorhanden,  unabhängig
sei.  In  diesem  Fall  ist  die  blosse  Vorstellung  jener  Willenseigenschaft ­
  (welche  letztere  vielleicht  gar  nicht  existirt)  Object
des  Gefallens.  Ihm  wäre  es  leicht  gewesen,  bei  weiterer
Verfolgung  dieses  Gedankenganges  zu  der  Einsicht  zu  gelangen,
dass  die  Abhängigkeit  des  Beifalls  oder  Missfallens  von  der
blossen  Vorstellung  nicht  bloss  bei  Willenseigenschaften,  sondern
überhaupt  bei  allen  möglichen  Objecten  des  Geschmackes  statthabe. ­
  Wo  immer  der  Geschmack  seine  Function  ausübt,  geschieht ­
  es  infolge  einer  dem  Geiste  vorschwebenden  Vorstellung,
ohne  Rücksicht  darauf  zu  nehmen,  ob  derselben  ein  Gegenstand
in  der  Wirklichkeit  entspreche  oder  nicht.  Nicht  der  Gegenstand ­
  der  Vorstellung  (wenn  ein  solcher  existirt),  sondern  die
Vorstellung  selbst  (auch  wenn  keiner  existirt)  ist  der  Gegenstand
des  Geschmackes.
Hume  hat  dem  beschränkten  Zweck  seines  unmittelbaren
Vorhabens  gemäss  sich  damit  begnügt,  die  Wirksamkeit  des
Geschmackes  lediglich  den  Vorstellungen  von  Willenseigenschaften ­
  gegenüber,  mit  Ausschluss  der  Vorstellung  anderer
Gegenstände,  geltend  zu  machen.  Indem  er  die  Aussprüche
des  Geschmackes  nur  in  Bezug  auf  Willenseigenschaften  provocirt,
  hat  er  aus  dem  weiten  Gebiet,  das  dessen  Jurisdiction
unterworfen  ist,  gleichsam  nur  einen  Sector  herausgeschnitten
und  nach  der  Natur  der  in  demselben  enthaltenen  Geschmacksobjecte, ­
  welche  durchgehends  Willenseigenschaften,  also  Eigenschaften ­
  sind,  von  welchen  der  sittliche  Werth  oder  Unwerth
desjenigen,  an  dessen  Wollen  sie  sich  finden,  abhängt,  den
Geschmack  selbst,  insofern  er  innerhalb  dieses  begrenzten
Gebietes  thätig  ist,  als  sittlichen  Geschmack  bezeichnet.  Wäre
            
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