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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 105. Band, (Jahrgang 1844)

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Z  i  iu  ra  ermann.

noch  Strafen,  mithin  von  der  sinnlichen  Natur  völlig  unabhängig
sind.  Da  nun  dasjenige,  was  Folgen  für  die  Sinnlichkeit  hat,
seihst  sinnlicher  Natur  ist,  so  kann  dasjenige,  was  für  diese
keine  hat,  auch  nicht  sinnlicher,  sondern  muss  rein  intellegibler
  Natur,  es  kann  nur  Vorstellung  sein.  Von  der  sinnlichen
Natur  des  Wollenden  unabhängige  Werthbestimmungen  der
Willenseigenschaften  können  daher  nicht  aus  diesen  selbst,
sondern  nur  aus  deren  Vorstellungen  fliessen.
Dass  es  Werthbestimmungen  gebe,  welche  unbedingt  sind,
d.i.  bei  welchen  die  Frage  nach  einem  Grunde  des  Werthes  ,eine
Absurdität 1  wäre,  lehrt  Hume  selbst.  ,Man  frage  einen  Menschen/
heisst  es  (a.  a.  0.  S.  131)  ,warum  er  Leibesübungen  macht,  und  er
wird  antworten,  weil  er  seine  Gesundheit  zu  erhalten  wünscht.
Wenn  man  dann  fragt,  warum  er  seine  Gesundheit  wünscht,  so
wird  er  antworten,  weil  Krankheit  schmerzhaft  ist. 1  Treibt  man
die  Nachforschungen  weiter  und  verlangt  man  einen  Grund  dafür,
warum  er  den  Schmerz  hasse,  so  ist  es  ihm  unmöglich,  einen
anzugeben.  Dies  ist  ein  letzter  Zweck  und  wird  nie  auf  einen
anderen  zurückgeführt.  Und  weiter:  JJier  kann  es  unmöglich
ein  Fortschreiten  in  infinitum  geben,  es  kann  kein  Ding  immer
der  Grund  dafür  sein,  dass  ein  anderes  gewünscht  wird:  etwas
muss  um  seiner  selbst  willen  und  wegen  seiner  unmittelbaren
Harmonie  oder  Uebereinstimmung  mit  menschlichem  Gefühle
und  menschlicher  Neigung  wünschenswerth  sein. 1
Ein  solches  unmittelbar  wünschenswerthes  nun  ist  die
Tugend;  da  dieselbe  ,um  ihrer  selbst  willen  ohne  weiteren  Lohn
und  Sold,  nur  wegen  der  unmittelbaren  Befriedigung,  die  sie
gewährt,  wünschenswerth  ist,  so  (schliesst  Hume)  muss  es  ein
Gefühl  geben,  an  welches  sie  rührt 1  d.  i.  mit  welchem  sie
harmonirt,  und  dieses  Gefühl  ist  das  sittliche  oder  der  sittliche
Geschmack.
Da  nun  die  Tugend  nichts  anderes  als  eine  gewisse
Willenseigenschaft  ist,  so  bedeutet  das  Obige  so  viel,  als  dass
es  Willenseigenschaften  gebe,  welche  unmittelbar,  ohne  Rücksicht ­
  ,auf  Lohn  und  Sold 1  d.  i.  auf  die  Folgen  des  Besitzes
derselben  für  den  Besitzer  und  zwar  für  dessen  sinnliche  einer
Vermehrung  oder  Verminderung  ihres  Wohlbefindens  fähige
Natur,  gefallen.  Sind  aber  für  das  Gefallen  gewisser  Willenseigenschaften ­
  die  Folgen  gleichgültig,  welche  der  thatsächliche
            
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