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Wohlwollenden selbst wohlgefällig machende Willenseigenschaft
sei, würde auch dann eine (ethische) Entdeckung heissen dürfen,
wenn ein solches tliatsächlich in der Wirklichkeit niemals vorkäme.
Wenn daher Hume’s Ethik, um sie zu loben, als ,empirische*
bezeichnet wird, so leuchtet ein, dass dies nicht in dem
Sinne der Fall sein könne, in welchen Wissenschaften wie
Physik und Geschickte, ebensowenig aber auch in demjenigen,
in welchem die Erfahrungs- Seelenlehre sowohl des einzelnen
Individuums wie einer Mehrheit von solchen (Psychologie der
Gesellschaft, Sociologie) empirisch genannt werden. Alle diese
haben zu ihrem Gegenstände Wirklichkeiten und zum Zwecke
die Bildung denselben entsprechender Vorstellungen; Hume’s
Ethik hat zu ihrem Gegenstände Vorstellungen und zwar solche
von möglichen Willenseigenschaften, und zum Zwecke die Auffindung
der mit denselben unzertrennlich verknüpften Werthbestimmungen
(Lob oder Tadel). Während es von Seite jener
empirischen Wissenschaften ein Fehler wäre, wenn ihre Vorstellungen
anderswoher als aus der Analyse der wirklichen
Objecte (der Naturkörper, der schriftlichen und mündlichen
Zeugnisse, des Menschen und der Gesellschaft) gewonnen wären,
so ist letzteres Verfahren bei einer Grundlegung der Ethik,
wie Hume sie versucht, schon aus dem- Grunde nicht anwendbar,
weil die Objecte derselben keine wirklichen, nicht diejenigen
Willenseigenschaften, die sich wirklich am Menschen finden,
sondern blosse Vorstellungen von Willenseigenschaften, die sich
an ihm finden können, sind, also, wenn überhaupt, nur als Vorstellungen
analysirt und nur als Analysen von Vorstellungen
zu der Lösung der von ihm der Ethik gestellten Aufgabe
dienen könnten. Besteht diese darin, die mit gewissen Willenseigenschaften
unzertrennlich verbundene Werthbestimmung zu
entdecken, so muss demnach zu dieser Entdeckung die blosse
Analyse der Vorstellung jener Willenseigenschaft (ihres Gedankenbildes)
zureichen oder, was dasselbe ist, die Werthbestimmung
muss aus der blossen Betrachtung der Vorstellung jener
Willenseigenschaft mit zwingender Nothwendigkeit sich ergeben.
Reicht aber wirklich, damit die Werthbestimmung einer
Willenseigenschaft mit zwingender Nothwendigkeit sich ergebe,
die Betrachtung der Vorstellung derselben hin, so erklärt es
sich, dass Hume die Angabe eines weiteren Grundes, um dessen