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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 105. Band, (Jahrgang 1844)

Ueber  Hume’s  empirische  Begründung  der  Moral.

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einstimmende  bestimmte,  ging  sie  dabei  von  der  Voraussetzung
aus,  dass  die  Natur  selbst  gut,  nicht  nur  Werk,  sondern  auch
Ausdruck  der  Vernunft  sei,  ohne  zu  gewahren,  dass  eben  diese
Voraussetzung  einen  Begriff  vom  Guten  und  damit  gerade  dasjenige ­
  bedinge,  was  mittels  des  Vorausgesetzten  zu  erweisen
sei,  der  Satz:  gut  sei,  was  vernünftig  d.  i.  naturgemäss,  daher
wesentlich  den  tautologischen  Sinn  habe,  dass  gut  sei,  was  gut  ist.
Beide,  Hume  und  Herbart,  kommen  darin  überein,  dass
sie  in  Ansehung  dessen,  was  ethisch  unbedingt  lobens-  oder
tadelnswerth  sei,  sich  auf  das  Gefühl  berufen,  von  welchem
die  Vorstellung  einer  gewissen  Handlungsweise  oder  Willensbeschaffenheit ­
  desto  sicherer  begleitet  wird,  je  weniger  anderen
Bedingungen  als  dieser  Vorstellung  selbst  auf  das  Zustandekommen ­
  jenes  Gefühls  Einfluss  gestattet  wird.  ,Die  blosse
Vorstellung/  sagt  Hume  1  (S.  103),  ,die  wir  uns  von  der  Wirkung
gewisser  Eigenschaften  eines  anderen,  obwohl  dieser  nicht  zu
unseren  Bekannten  gehört  und  uns  durch  diese  Vorzüge  nie  ein
Vergnügen  gewährt  hat,  im  Falle  ihres  Bekanntwerdens  machen,
übt  einen  angenehmen  Einfluss  auf  unsere  Einbildungskraft  und
erweckt  in  uns  das  Gefühl  des  Beifalls.'  Wenn  die  blosse  Vorstellung ­
  diese  Macht  besitzt,  so  leuchtet  ein,  dass  der  Umstand,
ob  derselben  ein  wirklicher  Gegenstand  entspricht  oder  nicht  entspricht, ­
  für  diesen  Zweck  völlig  gleichgiltig  sei,  dass  wir  uns  also,
statt  Willenseigenschaften  zu  beurtheilen,  welche  thatsächlich
an  wirklichem  Wollen  wirklicher  oder  wirklich  gewesener
Personen  Vorkommen,  mit  der  Beurtheilung  blosser  Bilder  von
solchen  d.  i.  von  Willenseigenschaften  genügen  lassen  können,
die  am  Wollen  möglich,  aber  nicht  nothwendig  an  irgend  einem
wirklich  sind  oder  gewesen  sind.  Dadurch  gewinnen  wir  den
Vortheil,  uns  nicht  auf  diejenigen  Willenseigenschaften  bei  der
Grundlegung  der  Ethik  beschränken  zu  müssen,  die  wir  oder
andere  in  der  Erfahrung  thatsächlich  angetroffen  haben,  dass
daher,  wenn  von  uns  gewisse  Willenseigenschaften  vorzüglich
oder  verwerflich  gefunden  werden,  die  Entscheidung  in  keiner
Weise  durch  Einwendungen  wie  die:  dass  derartige  Willenseigenschaften ­
  thatsächlich  niemals  vorkämen,  geschädigt  werden

1  Vgl.  Hume:  Eine  Untersuchung  über  die  Principien  der  Moral.  Deutsch
von  Th.  G.  Masaryk.  Wien,  1883.
            
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