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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 105. Band, (Jahrgang 1844)

Ueber  Hume’s  empirische  Begründung  der  Moral.

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ihre  Aufgabe  vollkommen  erfüllen  will,  den  Inhalt  des  Gegenstandes, ­
  von  dem  sie  bandelt,  so  vollständig  als  irgend  möglich ­
  zu  erschöpfen  trachten  muss  und  sich  mit  der  Angabe
eines  einzigen  Merkmales  desselben,  auch  wenn  dasselbe  ein
ihm  ausschliesslich  zukommendes  und  folglich  charakteristisches
wäre,  nicht  begnügen  darf:  andererseits  dass,  auch  wenn  dasselbe
ein  ihm  ausschliessend  zukommendes  Merkmal  sein  und  daher
zur  Unterscheidung  des  Gegenstandes  von  anderen  allerdings
ausreichend  sein  sollte,  die  Wissenschaft  sich  mit  der  Thatsache,
dass  dasselbe  dem  Gegenstand  ausschliessend  zukomme,  nicht
zufrieden  geben  darf,  sondern  weiters  den  Grund,  um  dessen
willen  dasselbe  nur  diesem  Gegenstand  zukomme,  aus  der  Natur
des  letzteren  selbst  zu  begründen  trachten  muss.  Unter  den
oben  angeführten  Merkmalen  des  guten  Wollens  ist  das  von
Kant  angegebene,  wie  wiederholt  bemerkt  worden,  kein  ausschliessliches, ­
  indem  es  augenscheinlich  verwerfliche  Maximen
gibt,  welche,  als  allgemeines  Gesetz  gedacht,  doch  auf  keinen
Widerspruch  führen,  z.  B.  die  Maxime,  anvertraute  Güter  nicht
zurückzugeben.  Ebenso  wenig  ist  das  von  Fichte  angegebene
ein  dem  guten  Wollen  ausschliesslich  zukommendes,  da  auch
augenscheinlich  verwerfliches  Wollen,  z.  B.  dem  anderen  so
viel  als  irgend  möglich  Schaden  zuzufügen,  frei  d.  i.  um  seiner
selbst  willen  (ohne  jedes  selbstsüchtige  Motiv)  gewollt  werden
kann.  Die  Allgemeinheit  ist,  wenn  sie  so  viel  als  Allgemeingiltigkeit ­
  bezeichnet,  zwar  ein  dem  guten  Wollen  ausschliesslich
zukommendes  Merkmal,  jedoch  ein  solches,  welches  demselben
eben  um  seiner  Güte  willen  zukommt,  so  dass  das  gute  Wollen
nicht  deshalb,  weil  es  allgemein  giltig,  gut.  sondern  umgekehrt,
weil  es  gut,  allgemein  giltig  ist.  Bedeutet  dagegen  Allgemeinheit ­
  nichts  weiter  als  die  Möglichkeit,  als  allgemeines  Gesetz
ohne  Widerspruch  aufgestellt  zu  werden,  so  gilt  gegen  dieselbe,
was  oben  gegen  Kant  bemerkt  worden  ist.  Fällt  endlich,  wie
es  bei  den  platonisirenden  Metaphysikern  der  Fall  ist,  das
Allgemeine  mit  dem  Seienden,  so  fällt  unvermeidlich  auch  das
mit  jenem  identische  Gute  mit  diesem  in  eins  zusammen,  so
dass  als  Kennzeichen  des  guten  Wollens  nicht  sowohl  die
Allgemeinheit  als  die  Realität  des  Wollens,  und  folglich  jedes
Wollen  in  dem  Grade  für  gut  gilt,  als  es  real  ist,  wodurch
innerhalb  der  realen  Wollen  jeder  Unterschied  guter  und  böser
            
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