Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 105. Band, (Jahrgang 1844)

Ueber  flume’s  empirische  Begründung  der  Moral.

769

der  absichtlich  entstandenen  Störung  herbeigeführt  wird,  sind,
da  dieser  nichts  Beifälliges  ist,  ebensowenig  Beifälliges,  dagegen
ihre  Gegentheile,  die  zufällig  entstandene  Willensstörung',  der
,Streit',  und  die  absichtlich  entstandene  Willensstörung,  die  (unvergoltene)
  ,That',  ebenso  missfällig  als  das  Gegentheil  des  Friedens, ­
  die  Störung.
Zu  den  drei  ethischen  oder  Willensdisharmonien,  welche
das  Yerhältniss:  a)  des  schwächeren  zum  stärkeren  Wollen,  b)
jenes  des  eigenen  gedachten  zu  dem  demselben  inhaltlich  entgegengesetzten ­
  eigenen  wirklichen  Wollen,  c)  jenes  des  fremden ­
  gedachten  zu  dem  demselben  inhaltlich  entgegengesetzten
eigenen  wirklichen  Wollen  darstellen,  kommen  der  Streit  und
die  unvergoltene  That  als  vierte  und  fünfte  hinzu,  während  die
G-egentheile  der  drei  ersten:  a)  das  Yerhältniss  des  stärkeren
Wollens  zum  schwächeren,  b)  des  eigenen  gedachten  zum  inhaltlich ­
  gleichen  eigenen  wirklichen  Wollen  und  c)  jenes  des
fremden  gedachten  zum  inhaltlich  gleichen  eigenen  wirklichen
Wollen  Willensharmonien,  die  Gegentheile  der  beiden  letzten,
der  Friede  durch  Recht  und  der  Friede  durch  Vergeltung  aber
gar  keine  Harmonien,  sondern  blosse  (ästhetisch  indifferente)
Identitäten  enthalten.  Da  nun,  wie  früher  gezeigt,  überhaupt
sowohl  Disharmonien  unbedingt  missfallen,  als  Harmonien  ebenso
gefallen,  blosse  Identitäten  aber  ästhetisch  indifferent  sind  d.  i.
weder  gefallen  noch  missfallen,  so  erhalten  wir  als  ethischen
Werthmesser  fünf  missfällige,  drei  beifällige  und  zwei  ethisch
gleichgiltige  Willenseigenschaften,  welche  den  ihnen  anhaftenden ­
  Anspruch  auf  Lob  Tadel  oder  auf  keines  von  beiden  auf
jedes  Wollen,  an  dem  sie  sich  finden,  übertragen.  Wie  aus
dem  Umstand,  dass  die  genannten  Eigenschaften  Harmonien
oder  Disharmonien  oder  keines  von  beiden  sind,  die  Allgemeingiltigkeit ­
  je  ihres  Anspruchs,  so  folgt  aus  der  Vollständigkeit ­
  ihrer  Aufzählung,  dass  jedes  mit  dem  Anspruch  auf  allgemein ­
  gütiges  Lob,  eben  solchen  Tadel  oder  keines  von  beiden
auftretende  Wollen  eine  der  genannten  Eigenschaften  zu  besitzen
vorgeben  oder  deren  Besitz  an  sich  nachweisen  lassen  müsse.
Werden  dieselben  der  Kürze  halber  mit  bestimmten  Namen,
und  zwar  (nach  Herbart’s  Vorgang)  die  harmonischen  in  obiger
Reihenfolge  mit:  Vollkommenheit  innere  Freiheit  Wohlwollen,
die  missfälligen  ebenso  mit:  Unvollkommenheit  innere  Unfreiheit
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.