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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 105. Band, (Jahrgang 1844)

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Zimmer  mann.

völlig  indifferent  verhalten,  so  verhalten  sie  sich  von  nun  an
wieder  so,  seitdem  zwischen  beiden  ein  Recht  entstanden,  d.  i.
das  Object  in  den  Besitz  des  einen  übergegangen,  von  dem
anderen  auf  dasselbe  Verzicht  geleistet  worden  ist.  Der  Zustand ­
  vor  und  jener  nach  der  Störung  sind  daher  völlig,  nicht
wie  es  das  Verhältniss  der  Harmonie  zwischen  beiden  erfordern
würde,  nur  überwiegend  identisch.  Ist  die  Aufhebung  der
Störung  durch  Vergeltung  erfolgt,  d.  i.  bestand  der  Zustand
vor  der  Störung  darin,  dass  zwischen  den  beiden  Wollenden
hinsichtlich  ihres  individuellen  Wohlbefindens  ein  gewisses  Verhältniss ­
  statt  hatte,  welches  durch  den  Zuwachs  oder  die  Abnahme ­
  an  Wohlbefinden  von  Seite  des  leidenden  Theiles  infolge
der  That  des  anderen  verschoben  wurde,  so  besteht  der  Zustand ­
  nach  Aufhebung  der  Störung  darin,  dass  zwischen  beiden
abermals  dasselbe  Verhältniss  stattfindet,  weil  durch  die  Vergeltung ­
  dem  Thäter  genau  ebensoviel  an  Wohl  oder  Wehe
zugefügt  worden  ist,  als  er  seinerseits  dem  Leidenden  zugefügt
hatte.  Haben  A  und  B  bis  zu  dem  Augenblicke,  wo  die  Störung
erfolgte,  hinsichtlich  ihres  persönlichen  Wohlbefindens  zu  einander ­
  das  Verhältniss  a:ß  gehabt  und  hat  die  Störung  darin
bestanden,  dass  infolge  der  That  des  A  das  Wohlbefinden  des
B  um  y  vermindert  worden  ist,  so  besteht  nach  der  Vergeltung
zwischen  dem  persönlichen  Wohlbefinden  beider  abermals  das
Verhältniss  a:  ß,  weil  durch  die  Vergeltung  das  Wohlbefinden
des  A  gleichfalls  um  y  vermindert  worden  ist.  Der  Zustand
vor  und  jener  nach  der  Störung  sind  daher  völlig,  nicht,  wie
es  das  Verhältniss  der  Harmonie  zwischen  beiden  erfordern
würde,  nur  überwiegend  identisch.
Friede  ist  daher  zwar  Aufhebung  des  Disharmonischen,
aber  nicht  selbst  Harmonisches.  Wie  die  Störung  Aufhebung,
so  ist  der  Friede  Wiederherstellung  des  derselben  vorangegangenen ­
  oder  vielmehr,  da  das  einmal  Gewesene  nicht  wieder
ins  Leben  gerufen  werden  kann,  eines  demselben  gleichen  Zustandes. ­
  Dadurch  erklärt  es  sich,  dass  der  Friede  zwar  durch
die  Beseitigung  missfälliger  Störung  Missfallen  beseitigt,  aber
nicht  selbst  Wohlgefallen  erregt,  da  zwar  sein  Gegentlieil,  die
Störung,  ein  Disharmonisches,  er  selbst  aber  kein  Harmonisches
ist.  Recht  und  Vergeltung  als  die  Mittel,  durch  welche  Friede,
d.  i.  Aufhebung,  im  ersten  Falle  der  zufällig,  im  zweiten  Falle
            
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