768
Zimmer mann.
völlig indifferent verhalten, so verhalten sie sich von nun an
wieder so, seitdem zwischen beiden ein Recht entstanden, d. i.
das Object in den Besitz des einen übergegangen, von dem
anderen auf dasselbe Verzicht geleistet worden ist. Der Zustand
vor und jener nach der Störung sind daher völlig, nicht
wie es das Verhältniss der Harmonie zwischen beiden erfordern
würde, nur überwiegend identisch. Ist die Aufhebung der
Störung durch Vergeltung erfolgt, d. i. bestand der Zustand
vor der Störung darin, dass zwischen den beiden Wollenden
hinsichtlich ihres individuellen Wohlbefindens ein gewisses Verhältniss
statt hatte, welches durch den Zuwachs oder die Abnahme
an Wohlbefinden von Seite des leidenden Theiles infolge
der That des anderen verschoben wurde, so besteht der Zustand
nach Aufhebung der Störung darin, dass zwischen beiden
abermals dasselbe Verhältniss stattfindet, weil durch die Vergeltung
dem Thäter genau ebensoviel an Wohl oder Wehe
zugefügt worden ist, als er seinerseits dem Leidenden zugefügt
hatte. Haben A und B bis zu dem Augenblicke, wo die Störung
erfolgte, hinsichtlich ihres persönlichen Wohlbefindens zu einander
das Verhältniss a:ß gehabt und hat die Störung darin
bestanden, dass infolge der That des A das Wohlbefinden des
B um y vermindert worden ist, so besteht nach der Vergeltung
zwischen dem persönlichen Wohlbefinden beider abermals das
Verhältniss a: ß, weil durch die Vergeltung das Wohlbefinden
des A gleichfalls um y vermindert worden ist. Der Zustand
vor und jener nach der Störung sind daher völlig, nicht, wie
es das Verhältniss der Harmonie zwischen beiden erfordern
würde, nur überwiegend identisch.
Friede ist daher zwar Aufhebung des Disharmonischen,
aber nicht selbst Harmonisches. Wie die Störung Aufhebung,
so ist der Friede Wiederherstellung des derselben vorangegangenen
oder vielmehr, da das einmal Gewesene nicht wieder
ins Leben gerufen werden kann, eines demselben gleichen Zustandes.
Dadurch erklärt es sich, dass der Friede zwar durch
die Beseitigung missfälliger Störung Missfallen beseitigt, aber
nicht selbst Wohlgefallen erregt, da zwar sein Gegentlieil, die
Störung, ein Disharmonisches, er selbst aber kein Harmonisches
ist. Recht und Vergeltung als die Mittel, durch welche Friede,
d. i. Aufhebung, im ersten Falle der zufällig, im zweiten Falle