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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 105. Band, (Jahrgang 1844)

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Zimmer  mann.

daher  nicht  nur  in  demselben  Verhältniss  gesichert  sein,  als
die  den  Willen  bestimmenden  Motive  dauerhaft,  sondern  derselbe ­
  wird  absolut,  für  alle  Zeiten  verbürgt  sein,  sobald  dieselben
absolut,  schlechthin  unveränderlich  sind.
Welches  werden  nun  die  Motive  sein  können,  welche  die
Wollenden  bestimmen,  auf  diejenigen  Aeusserungen  ihres  Wollens,
welche  Störung  nach  sich  gezogen  haben,  dauernd  zu  verzichten
oder  sie  demgemäss  zu  ändern?  Offenbar  können  dieselben  in
einem  von  beiden  gelegen  sein:  entweder  in  der  Beziehung  der
entstandenen  Störung  zu  den  Wollenden  oder  abgesehen  von
einer  solchen  in  der  Störung  als  solcher  selbst.  In  ersterer
Hinsicht  wird  das  den  Willen  bestimmende  Motiv  darin  bestehen, ­
  ob  den  Wollenden  der  Fortbestand  der  Störung  für  sie
selbst  vertheilhaft  oder  schädlich  erscheint.  Ist  das  erstere  der
Fall,  so  werden  sie  dieselbe  bestehen  lassen,  ist  das  letztere
der  Fall,  so  werden  sie  dieselbe  beseitigen.  Da  vorausgesetzter
Weise  die  physische  Kraft  zur  Willensäusserung  beiden  Wollenden ­
  nicht  fehlt,  so  wird  die  Fortsetzung  derselben  in  ihrer
ursprünglichen  die  Störung  herbeiführenden  Art  und  Weise  in
ihrer  Macht,  aber  je  nach  Umständen  entweder,  wenn  für  sie
vortheilhaft,  in  ihrem  Wunsche,  oder,  wenn  ihnen  nachtheilig,
nicht  in  diesem  liegen  und  es  ist  zu  erwarten,  dass  sie,  wenn
letzteres  der  Fall  sein  sollte,  sich  in  einer  Weise  vergleichen
werden,  dass  die  Störung  aufhört  und  vorläufig  wenigstens
Frieden  eintritt.
Vorläufig,  nämlich  solange  beiden  der  Fortbestand  des  Conflictes
  nachtheilig  erscheint.  Da  es  nun  Lagen  geben  kann,
in  welchen  der  Streit  den  persönlichen  Interessen  vortheilhafter
scheint  als  der  Friede,  so  ist  es  ebenso  gewiss,  dass  diejenigen,
die  sich  beim  Streite  besser  zu  befinden  glauben  werden,  fortfahren ­
  werden  zu  streiten,  wie  dass  diejenigen,  welche  vom
Streite  abliessen,  weil  sie  unter  den  gegebenen  Verhältnissen
bei  demselben  nicht  mehr  ihre  Rechnung  fanden,  abermals  denselben ­
  aufnehmen  werden,  sobald  sich  die  Umstände  in  der
Weise  verändert  haben  sollten,  dass,  was  damals  Nachtheil
brachte,  jetzt  Vortheil  schafft.  Die  Dauer  des  Friedens,  der
in  diesem  Falle  blosser  ,Opportunitätsfriede',  ist  daher  obensowenig
  bleibend  verbürgt,  wie  in  dem  zuerst  angeführten,  wo
er  ,Nothfriedc'  ist.  Beide  sind,  insofern  keine  Störung  herrscht,
            
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