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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 105. Band, (Jahrgang 1844)

Hoher  ITume’s  empirische  Begründung  der  Moral.

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gesetzt  ist,  wird  durch  sie  zwar  die  Aeusserung  des  Willens,
aber  nicht  dieser  selbst  verändert;  wird  dagegen  der  Wille
durch  intellectuelle  Gründe  beeinflusst,  so  ändert  sich  mit  dem
Willen  auch  dessen  Aeusserung  und  dadurch  deren  Grenze.
Dieser  Fall  tritt  ein,  wenn  es  Verstandesgründe  sind,  welche
den  Willen  bestimmen,  auf  seine  Aeusserung,  durch  welche
Störung  entstanden  ist,  entweder  ganz  zu  verzichten  oder  den
Inhalt  seines  Wollens  selbst  dergestalt  abzuändern,  dass  die
Unverträglichkeit  der  zur  Aeusserung  gekommenen  Wollen,
welche  die  Störung  herbeigeführt  hat,  verschwindet.  Die  so
motivirte  Verzichtleistung  auf  die  ursprüngliche  oder  die  Einschränkung ­
  auf  die  dem  Zwecke,  die  Störung  aufzuheben,
angepasste  Modification  des  ursprünglichen  Wollens  bildet  sodann ­
  die  künftige  Grenze  der  Willensäusserung,  von  deren
Einhalten  der  Bestand  des  Friedens  und  von  deren  Inhalt  der
innerhalb  derselben  dem  einen  wie  dem  anderen  erlaubten
und  unerlaubten  Willensäusserungen  (Rechte  und  Pflichten)  bedingt'wird. ­
  Es  leuchtet  ein,  dass  die  Einhaltung  dieser  Grenze
und  somit  der  Bestand  des  Friedens  von  dem  Bestand  der
durch  intellectuelle  Gründe  motivirten  Verzichtleistung  oder
Abänderung  des  ursprünglichen  Wollens  abhängt  und  sogleich
verschwinden  wird,  sobald  an  die  Stelle  des  Verzichtes  wieder
Willensäusserung  oder  an  die  Stelle  des  modificirten  wieder
das  ursprüngliche  Wollen  tritt.  Da  nun  das  letztere  gewiss
der  Fall  sein  wird,  wenn  die  intellectuellen  Motive,  welche  die
Verzichtleistung  auf  Willensäusserung  oder  die  Modification  des
ursprünglichen  Wollens  bestimmen,  ihre  den  Willen  determinirende
  Kraft  (sei  es  wodurch  immer)  einbiissen  sollten,  so  folgt,
dass  der  Fortbestand  des  Friedens  in  diesem  Falle  von  der  Fortdauer ­
  der  Herrschaft  jener  Motive  abhängig  sein  und  wenn  diese
selbst  Schwankungen  unterliegen  sollte,  auch  der  Fortbestand
des  Friedens  solchen  ausgesetzt  sein  wird.  Vorausgesetzt  nun,
dass,  wie  es  bei  intellectuellen  Motiven  nicht  anders  der  Fall
sein  kann,  deren  Wirksamkeit  allein  durch  deren  Inhalt  bedingt ­
  werde,  wird  die  unveränderte  Fortdauer  derselben  von
dem  unveränderten  Inhalte  derselben,  die  Nichtveränderung
dieses  Inhaltes  aber  am  gewissesten  dadurch  bedingt  sein,  dass
derselbe  seiner  Natur  nach  unveränderlich,  keinem  Wechsel
und  Wandel  unterworfen  sei.  Der  Bestand  des  Friedens  wird
            
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