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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 105. Band, (Jahrgang 1844)

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Zimmer  mann.

Keineswegs  immer  des  Willens  der  Wollenden.  Wenn
die  ursprüngliche  Störung  durch  das  Aufhören,  sei  es  beider,
sei  es  einer  der  beiden  unverträglichen  Willensäusserungen
beseitigt  wird,  so  muss  mit  dem  Aufhören  der  Aeusserung  nicht
ebenso  der  Wille  beseitigt  sein.  Dasjenige,  was  Willensäusserungen ­
  unverträglich  macht,  ist  nicht  sowohl,  dass  die  sich  in
ihnen  äussernden  Wollen  unverträglich  sind,  als  vielmehr  dass
die  Aeusserung  jedes  derselben  mit  jener  des  anderen  unverträglich ­
  ist.  In  solchem  Falle  genügt  es,  dass  einer  der
beiden  Willen  sich  nicht  äussere,  um  die  Störung  hinwegfallen
zu  machen.  Die  Nichtäusserung  des  Willens  aber  braucht  nicht
eben  gewollt,  sie  kann  ohne  oder  gegen  den  Willen  durch
äirssere,  vom  Willen  unabhängige  Ursachen  herbeigeführt  sein,
so  dass,  wenn  die  Nichtäusserung  des  Wollcns  das  Auf  hören
der  Störung,  Frieden  herbeiführt,  dieser  Friede  nicht  durch,
sondern  ohne,  ja  gegen  den  Willen  eines  (oder  beider)  Wollenden ­
  eintritt.
Dieser  Fall  ereignet  sich,  wenn  der  Wille,  dessen  Aeusserung ­
  die  Störung  herbeigeführt  hat,  die  Bedingungen,  die  ihm
gestatten  sich  zu  äussern,  z.  B.  der  Kampfwille  die  physische
Kraft,  nicht  mehr  vorfindet,  also  zwar  nach  wie  vor,  z.  B.  als
Kampfwille,  fortbesteht,  der  den  Kampf  Wollende  aber  (etwa
infolge  des  Blutverlustes)  aus  Mangel  an  Kraft  nicht  mehr
kämpfen  kann.  Der  so  begründete  Friede  ist  insofern  künstlich, ­
  als  er  ohne  den  (oder  die)  Wollenden  nicht  bestehen
würde;  er  hängt  aber  selbst  nicht  vom  Willen  der  Wollenden,
sondern  von  äusseren  Umständen  ab,  von  welchen  nicht  das
Wollen  aber  das  Können  der  Wollenden  bedingt  wird.  Wie  derselbe ­
  durch  dem  Willen  fremde  Ursachen  hergestellt  ist,  so  kann
er  auch  wieder  durch  solche  aufgehoben  werden,  sobald  an  die
Stelle  der  äusseren  Umstände,  welche  der  Aeusserung  des  Willens,
dessen  Aeusserung  Störung  erzeugt,  ungünstig,  solche  treten,
welche  derselben  günstig  sind,  z.  B.  der  Kampfwille  die  Kraft,
deren  Verlust  ihn  zum  Aufgeben  des  Kampfes  gezwungen,
durch  Erholung  wieder  gewonnen  hat.  Der  Bestand  des  Friedens
hängt  in  diesem  Fall  vom  Zufall,  von  der  Gunst  der  Umstände
und  zwar,  wenn  es  sich  um  den  Abgang  der  zur  Aeusserung
des  Willens  erforderlichen  physischen  Bedingungen  handelt,  von
dem  durch  Naturgesetze  geregelten  Verlaufe  des  physischen
            
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