Uel)er Hume’s empirische Begründung der Moral.
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Stelle des so abgeänderten Inhaltes derselben, dass sie untereinander
verträglich geworden sind, nicht wieder der ursprüngliche
tritt. Geschieht eines von beiden, so erfolgt der Zusarnmenstoss
von neuem und die Störung ist wieder da. Jedoch
mit dem Unterschied, dass der Zusammenstoss jetzt nicht zufällig
wie das erstemal, ohne Wissen und Willen beider Theilc,
sondern nachdem beide von einander erfahren haben und
nachdem, sei es durch Äufhören oder Abänderung ihrer ursprünglichen
Willensäusserungen die Störung beseitigt worden
d. i. eine Pause in derselben eingetreten war, also mit Wissen
und nicht ohne den Willen wenigstens eines von beiden erfolgt.
Die erneuerte Störung kann, da sie nun nicht mehr Werk des
Zufalls, sondern mit Wissen und nicht ohne den Willen wenigstens
eines von beiden eingetreten ist, auch nicht mehr dem
Zufall, sondern sie muss demjenigen, mit dessen Wissen und
nicht ohne dessen Wollen sie sich ereignet hat (es seien dies nun
beide oder nur einer) zur Last gelegt, dieser (oder diese) dafür
verantwortlich gemacht und das an der Störung haftende Missfallen
auf diesen (oder diese), also von den Willensäusserungen,
welche ursprünglich von demselben allein getroffen wurden, auf
den (oder die) Wollenden selbst verpflanzt werden. Während
ursprünglich zwar die Willensäusserungen an der Störung ,Schuld
trugen', die Wollenden aber, von denen sie ausgiengen, an derselben
,schuldlos' waren, tragen an der Erneuerung derjenigen
Willensäusserungen, welche die Erneuerung der Störung verschulden,
die Wollenden selbst Schuld und werden dadurch
zu Schuldigen.
War die ursprüngliche Störung ,Friedensstörung', so ist die
erneuerte ,Friedensbruch'. Jene hobt wie dieser den ,Frieden',
den ungestörten Zustand, auf, mit dem Unterschied, dass dem
gestörten Frieden keine, dagegen dem gebrochenen bereits eine
Störung vorausgegangen ist. Wie der Friede, der gestört wird,
ein natürlicher, so kann jener, der gebrochen wird, als künstlicher
bezeichnet werden. Jener bestand vor und ausser aller Beziehung
zu den Wollenden, dieser besteht durch die Wollenden;
jener würde bestehen, wenn die Wollenden nicht, und er würde
fortbestehen, wenn ihre Willensäusserungen nicht existirten,
dieser besteht nur, weil diese Wollenden existiren. Dort ist
die Störung, hier der Friede Folge des Daseins der Wollenden.