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Zimmer mann.
bei denselben ungeachtet ihrer Mijjsfälligkeit beharren. Ist dagegen
die Störung absichtlich herbeigeführt worden in der
Weise, dass einer der beiden Wollenden den anderen mit Wissen
zum Object seines Wollcns wählte und dieses an ihm zur Aeusserung
brachte, so ist zwar der Urheber dieser Willcnsäusserung
missfällig, der zum Object derselben, ohne oder gegen sein
Wollen, gemachte aber ist es nicht oder doch nur insofern,
als ohne sein Vorhandensein die Störung überhaupt nicht hätte
stattfinden können. Da das Missfallen in erster Linie an der
Störung und nur insofern, als diese Störung Ursachen hat, in
zweiter Reihe an diesen letzteren haftet, so währt dasselbe notliwendig
solange, als die Störung besteht, und erfolgt dessen Aufhebung,
sobald und durch alles dasjenige, wodurch diese aufgehoben
wird. Ist dieselbe zufällig herbeigeführt worden, so wird
sic beseitigt, indem dieser Zufall unmöglich gemacht wird: ist
sie absichtlich herbeigeführt worden, so wird sie beseitigt, indem
die durch einen von beiden Wollenden verursachte Störung
dirrch eine gleiche, aber in entgegengesetzter Richtung erfolgende
Störung ausgeglichen wird. Da es im ersten Fall nur
darauf ankommt, die Erneuerung des Zufalls, welcher die
Störung herbeigeführt hat, zu verhindern, so bleibt alles dasjenige,
was mit diesem Zweck nichts zu thun hat, unberührt.
Da die ausgleichende Störung in allem- übrigen, mit Ausnahme
der Richtung, der auszugleichenden gleich sein soll, so wird
sowohl deren Quantität als Qualität durch das Quantum und
Quäle der ursprünglichen Störung bestimmt. Da nun dasjenige,
was den Zufall, dessen Werk die Störung ist, herbeigeführt
hat, die Existenz und Beschaffenheit der beiderseitigen Willensäusserungen
ist, so besteht das einzige Mittel, die Erneuerung
desselben und damit die Erneuerung der Störung zu verhüten,
in der Nichtexistenz oder Andersbeschaffenheit jener Willensäusserungen.
Hören dieselben beide oder hört wenigstens eine
derselben auf, oder nimmt der Inhalt in beiden oder wenigstens
in einer derselben eine Beschaffenheit an, durch welche sie
aufhören, mit einander unverträglich zu sein, so kann ein Zusammenstoss,
wie jener, welcher die Störung veranlasst hat,
nicht wieder eintreten und der Zufall ist ausgeschlossen.
Allerdings nur solange, als die Willensäusserungen, welche
aufgehört haben, nicht wieder eintreten, oder als nicht an die