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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 105. Band, (Jahrgang 1844)

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Zimmer  mann.

bei  denselben  ungeachtet  ihrer  Mijjsfälligkeit  beharren.  Ist  dagegen ­
  die  Störung  absichtlich  herbeigeführt  worden  in  der
Weise,  dass  einer  der  beiden  Wollenden  den  anderen  mit  Wissen
zum  Object  seines  Wollcns  wählte  und  dieses  an  ihm  zur  Aeusserung
  brachte,  so  ist  zwar  der  Urheber  dieser  Willcnsäusserung
missfällig,  der  zum  Object  derselben,  ohne  oder  gegen  sein
Wollen,  gemachte  aber  ist  es  nicht  oder  doch  nur  insofern,
als  ohne  sein  Vorhandensein  die  Störung  überhaupt  nicht  hätte
stattfinden  können.  Da  das  Missfallen  in  erster  Linie  an  der
Störung  und  nur  insofern,  als  diese  Störung  Ursachen  hat,  in
zweiter  Reihe  an  diesen  letzteren  haftet,  so  währt  dasselbe  notliwendig
  solange,  als  die  Störung  besteht,  und  erfolgt  dessen  Aufhebung, ­
  sobald  und  durch  alles  dasjenige,  wodurch  diese  aufgehoben ­
  wird.  Ist  dieselbe  zufällig  herbeigeführt  worden,  so  wird
sic  beseitigt,  indem  dieser  Zufall  unmöglich  gemacht  wird:  ist
sie  absichtlich  herbeigeführt  worden,  so  wird  sie  beseitigt,  indem
die  durch  einen  von  beiden  Wollenden  verursachte  Störung
dirrch  eine  gleiche,  aber  in  entgegengesetzter  Richtung  erfolgende ­
  Störung  ausgeglichen  wird.  Da  es  im  ersten  Fall  nur
darauf  ankommt,  die  Erneuerung  des  Zufalls,  welcher  die
Störung  herbeigeführt  hat,  zu  verhindern,  so  bleibt  alles  dasjenige, ­
  was  mit  diesem  Zweck  nichts  zu  thun  hat,  unberührt.
Da  die  ausgleichende  Störung  in  allem-  übrigen,  mit  Ausnahme
der  Richtung,  der  auszugleichenden  gleich  sein  soll,  so  wird
sowohl  deren  Quantität  als  Qualität  durch  das  Quantum  und
Quäle  der  ursprünglichen  Störung  bestimmt.  Da  nun  dasjenige,
was  den  Zufall,  dessen  Werk  die  Störung  ist,  herbeigeführt
hat,  die  Existenz  und  Beschaffenheit  der  beiderseitigen  Willensäusserungen ­
  ist,  so  besteht  das  einzige  Mittel,  die  Erneuerung
desselben  und  damit  die  Erneuerung  der  Störung  zu  verhüten,
in  der  Nichtexistenz  oder  Andersbeschaffenheit  jener  Willensäusserungen. ­
  Hören  dieselben  beide  oder  hört  wenigstens  eine
derselben  auf,  oder  nimmt  der  Inhalt  in  beiden  oder  wenigstens
in  einer  derselben  eine  Beschaffenheit  an,  durch  welche  sie
aufhören,  mit  einander  unverträglich  zu  sein,  so  kann  ein  Zusammenstoss,
  wie  jener,  welcher  die  Störung  veranlasst  hat,
nicht  wieder  eintreten  und  der  Zufall  ist  ausgeschlossen.
Allerdings  nur  solange,  als  die  Willensäusserungen,  welche
aufgehört  haben,  nicht  wieder  eintreten,  oder  als  nicht  an  die
            
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