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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 105. Band, (Jahrgang 1844)

lieber  Hume's  empirische  Begründung  der  Moral.

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Wollens  der  nämliche  ist,  eigenes  und  fremdes  Wollen  nur  dadurch ­
  unterschieden  sind,  dass  das  erstere  wirklich,  das  letztere
nur  vorgestellt  ist,  sind  im  letzteren  Pall  beide  auch  dadurch
verschieden,  dass  der  Inhalt  beider  ein  verschiedener  ist.  Obgleich ­
  daher  auch  im  Falle  der  Uebereinstimmung  des  eigenen
mit  dem  fremden  Wollen  ein  Gegensatz  nicht  fehlt,  indem  das
eine  der  beiden  Wollen  immer  ein  fremdes  bleibt,  so  wird
doch  derselbe  durch  das  Identische  bei  weitem  überwogen;
während  in  dem  anderen  Falle  zu  dem  Gegensatz  der  Eigenheit ­
  und  der  Fremdheit,  der  Wirklichkeit  und  des  blossen
Gedachtseins,  auch  noch  jener  des  beiderseitigen  Inhalts  hinzukommt, ­
  also  der  geringe  Rest  von  Identität,  welcher  darin
besteht,  dass  sowohl  das  wirkliche  Wollen  eigenes,  als  die  Vorstellung ­
  des  fremden  Wollens  die  eigene  ist,  durch  die  Vereinigung ­
  so  vieler  Gegensätze  bei  weitem  überboten  wird.  Die
disharmonische  Natur  sowohl  des  Verhältnisses,  welches  unter
der  Annahme  mehr  als  eines  wirklichen  Wollenden,  sowie  die
ebensolche  der  beiden  Verhältnisse,  deren  jedes  als  eine  Unterart ­
  des  obigen  durch  die  Hinzufügung  des  Merkmales  der
Zufälligkeit  oder  Absichtlichkeit  entspringt,  ist  schon  vorher
erörtert  worden.
Werden  nun  die  durch  den  Nachweis  ihrer  identischen
Natur  als  unbedingt  giltig  aufgezeigten  ästhetischen  Formurtheile:
  Harmonisches  gefällt,  Disharmonisches  misfällt,  auf  die  in
Rede  stehenden  Willensverhältnisse  angewandt,  so  ergibt  sich  für
die  darunter  befindlichen  harmonischen  ebenso  deren  Gefallen,  wie
für  die  darunter  enthaltenen  disharmonischen  deren  Missfallen
als  unbedingt.  Ueberlegene  Willensstärke,  Uebereinstimmung
zwischen  Gesinnung  und  Wollen,  freiwillige  Unterordnung  des
eigenen  unter  fremdes  Wollen  sind  daher  unbedingt  wohlgefällige,
Willensschwäche,  Zwiespalt  zwischen  Gesinnung  und  Wollen,
freiwillige  Zurücksetzung  fremden  um  des  eigenen  Wollens
willen,  endlich  Herbeiführung  (zufällige  oder  absichtliche)  von
Störung  sind  ebenso  unbedingt  missfällige  Willenseigenschaften.
Ist  dabei  die  Störung  nur  zufällig  herbeigeführt  worden  dadurch,
dass  zwei  mit  einander  unverträgliche  Willensäusserungen  ohne
Wissen  und  Wollen  der  Wollenden  an  einander  geriethen,  so
sind  zwar  diese  Willensäusserungen  missfällig,  weil  sie  Störung
erzeugen,  aber  die  Wollenden  sind  es  nicht,  solange  sie  nicht
            
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