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Zimm ermann.
der, dass eine solche reale Beziehung wirklich besteht, entweder
zufällig oder vorsätzlich herbeigeführt, dass Willensäusserungen
nicht nur bestehen, sondern einander auch angehen, die Willensäusserung
des einen der Willensäusserung des anderen unmöglich
gleichgiltig sein kann. Der Inhalt beider Zustände,
des früheren und des gegenwärtigen, ist daher so beschaffen,
dass der eine das gerade Gegentheil des anderen ist und dieselben,
statt überwiegend identisch zu sein, vielmehr als ganz
und durchaus entgegengesetzt (wie A und non-A) betrachtet
werden müssten, wenn nicht durch den Umstand, dass die
Wollenden in beiden Zuständen die nämlichen sind, doch etwas
beiden Zuständen Gemeinsames gegeben und dadurch ein Band
zwischen denselben hergestellt wäre. Augenscheinlich ist aber,
dass dieses letztere als in beiden Zuständen Identisches das
obige beiden Zuständen Gemeinsame nicht überwiegt, sondern
umgekehrt von diesem überwogen wird, dass demnach das Verhältniss
des früheren zu dem jetzigen Zustande das einer
Disharmonie ist.
Und zwar sowohl wenn die Störung, welcher der gegenwärtige
Zustand sein Dasein verdankt, zufällig, als wenn dieselbe
absichtlich herbeigeführt, sowohl wenn dieselbe durch beide
unwillkürlich, als wenn dieselbe nur durch einen von beiden
willkürlich verschuldet ist. Der eine wie der andere Fall ändert
nichts an dem disharmonischen Charakter des Verhältnisses
zwischen dem früheren und dem gegenwärtigen Zustande, so
wenig als an dem zwischen zwei Tönen bestehenden Verhältniss.
der Disharmonie dadurch etwas verändert wird, wenn dieselben
das einemal auf dem Clavier, das anderemal auf der
Geige hervorgebracht werden. Denn, da das Verhältniss der
Disharmonie zwischen Tönen in nichts anderem besteht als darin,
dass im Inhalt beider Töne das Identische vom Gegensätzlichen
überwogen wird, d. i. (nach der Theorie der Obertöne von
Helmholtz) dass der nicht zusammenfallenden unter den mit je
einem Grundton zugleich vernehmbaren Obertöne entschieden
mehr sind als der zusammenfallenden: so ist es gleichgiltig, ob
diese mit dem Grundton zugleich vernehmbaren Obertöne wie
beim Clavierton die Octave, die zweite Quinte, die zweite
Octave u. s. w., oder wie beim Geigenton Flötenton Trompetenton
u. s. w. andere Intervalle des Grundtones seien (worauf