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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 105. Band, (Jahrgang 1844)

Ueber  Hurae’s  empirische  Begründung  der  Moral.

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zum  Object  seiner-Willensäusserung  zu  machen.  Der  andere
aber  bat  vor  dem  Zusammentreffen  von  der  Existenz  des  ersten
nicht  gewusst  und  ebenso  wenig  davon,  dass  er  von  diesem  als
Zielscheibe  für  dessen  Willensäusserung  ausgewählt  worden  sei,
sondern  erfährt  von  beidem  erst  durch  das  Zusammentreffen,
in  welchem  er  als  Object  der  Willensäusserung  des  ersten
deren  Folgen  zu  leiden  hat.  Während  daher  im  ersten  Falle
das  Zustandekommen  der  Störung  von  beiden  Wollenden  durch
ihre  Willensäusserungen,  von  jedem  in  ganz  gleichem  Grade,
verursacht  wird,  also  beide  in  ganz  gleicher  Weise  ,Friedensstörer' ­
  (Störenfriede)  sind,  wird  die  Störung  im  zweiten  Falle
durch  den  einen  der  beiden  Wollenden,  welcher  den  anderen
zum  Object  seiner  Willensäusserung  macht,  direct,  durch  den
anderen,  welcher  zum  Object  der  Willensäusserung  des  ersten
unwissentlicher  Weise  gemacht  wird,  indirect  bedingt,  durch
jenen  verursacht,  durch  diesen  veranlasst,  da  derselbe  zwar
sehr  wohl  existiren  kann,  ohne  von  einem  anderen  zum  Object ­
  seiner  Willensäusserung  gemacht  zu  werden,  dagegen  unmöglich ­
  zu  diesem  letzteren  ausersehen  werden  könnte,  wenn
er  nicht  existirte.  Derselbe  trägt  daher  durch  seine  Gegenwart
wohl  zur  Störung  des  Friedens  bei,  ist  aber  nicht  Friedensstörer;
der  Friede  wird  an  ihm  und  mittels  seiner,  aber  nicht  durch
ihn  gestört.
Der  Fall,  dass  von  den  beiden  Wollenden  nur  der  eine
wirklich,  der  andere  nur  in  der  Einbildung  des  ersten  vorhanden
sei,  ergab  zwei  Willensverhältnisse,  ein  harmonisches  und  ein
disharmonisches;  der  Fall,  dass  beide  Wollende  wirklich  seien,
ergibt  nur  eines,  und  zwar  ein  disharmonisches.  Während  dort
das  eigene  Wollen  und  das,  wenn  auch  nur  vorgestellte,  fremde
Wollen  untereinander  übereinstimmen  können  oder  auch  nicht,
kann  hier  der  gegenwärtige  Zustand  mit  dem  früheren  niemals
übereinstimmen.  Denn,  wenn  der  jetzige  Zustand  mit  dem  früheren ­
  harmoniren  sollte,  so  müsste  dessen  Inhalt  mit  jenem
des  ersteren  überwiegend  identisch  sein.  Nun  ist  der  Inhalt  des
früheren  Zustandes  der,  dass  zwischen  den  beiden  Wollenden
keine  reale  Beziehung  besteht,  dass  sie  entweder  gar  keinen
Willen  äussern  oder  doch,  dass  die  Willensäusserung  des  einen
jene  des  anderen  oder  diesen  selbst  schlechterdings  nichts  angelit.
  Der  Inhalt  des  gegenwärtigen  Zustandes  dagegen  ist
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