Ueber Hurae’s empirische Begründung der Moral.
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zum Object seiner-Willensäusserung zu machen. Der andere
aber bat vor dem Zusammentreffen von der Existenz des ersten
nicht gewusst und ebenso wenig davon, dass er von diesem als
Zielscheibe für dessen Willensäusserung ausgewählt worden sei,
sondern erfährt von beidem erst durch das Zusammentreffen,
in welchem er als Object der Willensäusserung des ersten
deren Folgen zu leiden hat. Während daher im ersten Falle
das Zustandekommen der Störung von beiden Wollenden durch
ihre Willensäusserungen, von jedem in ganz gleichem Grade,
verursacht wird, also beide in ganz gleicher Weise ,Friedensstörer'
(Störenfriede) sind, wird die Störung im zweiten Falle
durch den einen der beiden Wollenden, welcher den anderen
zum Object seiner Willensäusserung macht, direct, durch den
anderen, welcher zum Object der Willensäusserung des ersten
unwissentlicher Weise gemacht wird, indirect bedingt, durch
jenen verursacht, durch diesen veranlasst, da derselbe zwar
sehr wohl existiren kann, ohne von einem anderen zum Object
seiner Willensäusserung gemacht zu werden, dagegen unmöglich
zu diesem letzteren ausersehen werden könnte, wenn
er nicht existirte. Derselbe trägt daher durch seine Gegenwart
wohl zur Störung des Friedens bei, ist aber nicht Friedensstörer;
der Friede wird an ihm und mittels seiner, aber nicht durch
ihn gestört.
Der Fall, dass von den beiden Wollenden nur der eine
wirklich, der andere nur in der Einbildung des ersten vorhanden
sei, ergab zwei Willensverhältnisse, ein harmonisches und ein
disharmonisches; der Fall, dass beide Wollende wirklich seien,
ergibt nur eines, und zwar ein disharmonisches. Während dort
das eigene Wollen und das, wenn auch nur vorgestellte, fremde
Wollen untereinander übereinstimmen können oder auch nicht,
kann hier der gegenwärtige Zustand mit dem früheren niemals
übereinstimmen. Denn, wenn der jetzige Zustand mit dem früheren
harmoniren sollte, so müsste dessen Inhalt mit jenem
des ersteren überwiegend identisch sein. Nun ist der Inhalt des
früheren Zustandes der, dass zwischen den beiden Wollenden
keine reale Beziehung besteht, dass sie entweder gar keinen
Willen äussern oder doch, dass die Willensäusserung des einen
jene des anderen oder diesen selbst schlechterdings nichts angelit.
Der Inhalt des gegenwärtigen Zustandes dagegen ist
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