Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 105. Band, (Jahrgang 1844)

Uobcr  Hume’s  empirische  Begründung  der  Moral.

749

(sociales)  Wollen  anregen;  insociable  Gemüther  werden  dazu
eines  höheren  Grades  von  Lebhaftigkeit  der  anwesenden  Vorstellung ­
  bedürfen  oder  sich,  was  die  Entstehung  socialen  Wollens
betrifft,  gegen  jene  ganz  stumpf  verhalten.  Das  social-charaktervolle ­
  Gemüth  wird  durch  die  Anwesenheit  der  Vorstellung  des
anderen  und  seines  Wollens  stets  zu  socialem  Wollen  der
nämlichen  Art,  das  social-haltlose  dagegen  wechselnd  zu  socialem ­
  Wollen  entgegengesetzter  Art  angeregt  werden.  Unter  den
ersteren  werden  social-gutartige  Gemüth  er  zu  mit  dem  Wollen
des  anderen  harmonirendem,  social-bösartige  zu  dem  Wollen
des  anderen  widerstrebendem  Wollen  veranlasst  werden,  während ­
  die  social-haltlosen  überhaupt  unberechenbar,  bald  ebenso
unvermuthet  dem  Wollen  des  anderen  entgegenkommend,  als
plötzlich  wider  Erwarten  demselben  feindselig  sich  erweisen
werden.
Auf  der  freiwilligen  Abhängigkeit  des  eigenen  vom  vorgestellten ­
  fremden  Wollen  beruhen  zwei  Willensverhältnisse,
deren  eines  als  Uebereinstimmung,  das  andere  als  Nichtübereinstimmung ­
  beider  sich  darstellt,  von  welchen  das  erstere  als
freiwillige  Aneignung  des  fremden  Wollens,  obgleich  es  fremdes
ist,  freie  Gunst  (Güte,  Wohlwollen),  das  andere  als  eben  solche
Bekämpfung  des  fremden  Wollens,  weil  es  Wollen  des  anderen ­
  ist,  freie  Missgunst  (Bosheit,  Uebelwollen)  heissen  kann.
Noch  erübrigt  das  Willensverhältniss,  das  unter  der  Annahme ­
  entspringt,  dass  die  Wollen,  die  in  dasselbe  eintreten,
nicht  nur  verschiedenen,  sondern  auch  beide  wirklichen  Wollenden ­
  angehören.  Da  unter  dieser  Voraussetzung  das  Verhalten
des  einen  Wollens  zum  andern  an  die  Bedingungen  geknüpft
ist,  unter  welchen  überhaupt  das  Verhalten  eines  Wirklichen
zu  einem  anderen  Wirklichen  möglich  wird,  so  folgt,  dass  nicht
nur  beide  Wollende  sich  in  einer  realen  räumlich  -  zeitlichen
Welt  und  zwar  beide  in  einer  und  derselben  befinden,  sondern
auch,  dass  deren  Wollen  in  dieser  zur  Erscheinung  kommen
d.  i.  in  Willensäusserungen  übergehen  müssen.  Da  jedoch  die
Erfüllung  aller  vorstehenden  Bedingungen  ein  Verhalten  des
einen  zum  anderen  Wollen  nur  erst  möglich,  nicht  wirklich
machen  würde,  ein  solches  vielmehr  erst  durch  die  Thatsache
der  erfolgten  Berührung  des  einen  Wollens  mit  dem  anderen,
also  dadurch,  dass  die  Willensäusserung  des  einen  mit  der
Sitzungsber.  d.  pliil.-hist.  CI.  CV.  Bd.  III.  Hft.  48
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.