Uobcr Hume’s empirische Begründung der Moral.
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(sociales) Wollen anregen; insociable Gemüther werden dazu
eines höheren Grades von Lebhaftigkeit der anwesenden Vorstellung
bedürfen oder sich, was die Entstehung socialen Wollens
betrifft, gegen jene ganz stumpf verhalten. Das social-charaktervolle
Gemüth wird durch die Anwesenheit der Vorstellung des
anderen und seines Wollens stets zu socialem Wollen der
nämlichen Art, das social-haltlose dagegen wechselnd zu socialem
Wollen entgegengesetzter Art angeregt werden. Unter den
ersteren werden social-gutartige Gemüth er zu mit dem Wollen
des anderen harmonirendem, social-bösartige zu dem Wollen
des anderen widerstrebendem Wollen veranlasst werden, während
die social-haltlosen überhaupt unberechenbar, bald ebenso
unvermuthet dem Wollen des anderen entgegenkommend, als
plötzlich wider Erwarten demselben feindselig sich erweisen
werden.
Auf der freiwilligen Abhängigkeit des eigenen vom vorgestellten
fremden Wollen beruhen zwei Willensverhältnisse,
deren eines als Uebereinstimmung, das andere als Nichtübereinstimmung
beider sich darstellt, von welchen das erstere als
freiwillige Aneignung des fremden Wollens, obgleich es fremdes
ist, freie Gunst (Güte, Wohlwollen), das andere als eben solche
Bekämpfung des fremden Wollens, weil es Wollen des anderen
ist, freie Missgunst (Bosheit, Uebelwollen) heissen kann.
Noch erübrigt das Willensverhältniss, das unter der Annahme
entspringt, dass die Wollen, die in dasselbe eintreten,
nicht nur verschiedenen, sondern auch beide wirklichen Wollenden
angehören. Da unter dieser Voraussetzung das Verhalten
des einen Wollens zum andern an die Bedingungen geknüpft
ist, unter welchen überhaupt das Verhalten eines Wirklichen
zu einem anderen Wirklichen möglich wird, so folgt, dass nicht
nur beide Wollende sich in einer realen räumlich - zeitlichen
Welt und zwar beide in einer und derselben befinden, sondern
auch, dass deren Wollen in dieser zur Erscheinung kommen
d. i. in Willensäusserungen übergehen müssen. Da jedoch die
Erfüllung aller vorstehenden Bedingungen ein Verhalten des
einen zum anderen Wollen nur erst möglich, nicht wirklich
machen würde, ein solches vielmehr erst durch die Thatsache
der erfolgten Berührung des einen Wollens mit dem anderen,
also dadurch, dass die Willensäusserung des einen mit der
Sitzungsber. d. pliil.-hist. CI. CV. Bd. III. Hft. 48