Ueber Hnme’s empirische Begründung der Moral.
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Willensacte; clas Verhältniss zwischen denselben wäre daher
lediglich eines zwischen Illusionen, Phantasie-Vorstellungen
von Wollen, und würde als solches vielmehr der Welt der Vorstellung
als jener des Willens angehören. Von den beiden
übrigen Fällen ist der an dritter Stelle genannte, bei welchem
der eine Wollende wirklich, der andere nicht wirklich, also
anch das Wollen des einen wirklich, das Wollen des anderen
nicht wirklich ist, zunächst zu betrachten.
Es leuchtet ein, dass, wenn der andere Wollende nicht
nur nicht wirklich wäre, sondern nicht einmal von dem wirklichen
Wollenden (fälschlicher Weise) als wirklich gedacht
(eingebildet) würde, von einem Verhalten dieses letzteren zu
ihm überhaupt keine Rede sein könnte, während, wenn derselbe
mindestens von dem anderen als wirklich existirend gedacht
d. i. (obgleich fälschlicher Weise) als wirklich vorausgesetzt
wird, von einem Verhältniss zwischen dem einen, als durch
seine Einbildungskraft Schöpfer des anderen und diesem als
Geschöpf der Illusion des ersten gesprochen werden kann. Indem
der eine den andern nicht blos ,dichtet 1 , sondern demselben
auch einen Willen ,andichtet 1 , stellt sich zwischen dem Wollen
dieses letzteren, welches ,Dichtung 1 , und dem eigenen Wollen,
welches mehr als dies, Realität ist, die Möglichkeit heraus, dass
beide untereinander entweder harmoniren oder disharmoniren. In
beiden Fällen erscheint das eigene Wollen (obgleich wirkliches)
von dem Wollen des anderen (obgleich blos imaginären) in der
Weise abhängig, dass sich das erste nach dem zweiten richtet,
obgleich, da der zweite eine blosse Illusion ist, von einer Abhängigkeit
in dem Sinne, dass dieselbe eine aufgenöthigte, von
dem anderen erzwungene sein könnte, einleuchtender Weise
nicht die Rede sein kann. Dieselbe kann daher nur eine freiwillige,
die Abhängigkeit des eigenen Wollens von jenem des
anderen muss zugleich völlige Unabhängigkeit des einen vom
anderen sein; letztere muss so weit gehen, dass die Abhängigkeit
des eigenen Wollens von jenem des anderen auch dann
bestünde, wenn die Voraussetzung der Existenz desselben
als das, was sie ist, als Illusion erkannt würde; Sein oder
Nichtsein des anderen darf auf die Bereitwilligkeit, das eigene
Wollen von dem seinen abhängig zu machen, keinen Einfluss
üben.