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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 105. Band, (Jahrgang 1844)

Ueber  Hnme’s  empirische  Begründung  der  Moral.

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Willensacte;  clas  Verhältniss  zwischen  denselben  wäre  daher
lediglich  eines  zwischen  Illusionen,  Phantasie-Vorstellungen
von  Wollen,  und  würde  als  solches  vielmehr  der  Welt  der  Vorstellung ­
  als  jener  des  Willens  angehören.  Von  den  beiden
übrigen  Fällen  ist  der  an  dritter  Stelle  genannte,  bei  welchem
der  eine  Wollende  wirklich,  der  andere  nicht  wirklich,  also
anch  das  Wollen  des  einen  wirklich,  das  Wollen  des  anderen
nicht  wirklich  ist,  zunächst  zu  betrachten.
Es  leuchtet  ein,  dass,  wenn  der  andere  Wollende  nicht
nur  nicht  wirklich  wäre,  sondern  nicht  einmal  von  dem  wirklichen ­
  Wollenden  (fälschlicher  Weise)  als  wirklich  gedacht
(eingebildet)  würde,  von  einem  Verhalten  dieses  letzteren  zu
ihm  überhaupt  keine  Rede  sein  könnte,  während,  wenn  derselbe
mindestens  von  dem  anderen  als  wirklich  existirend  gedacht
d.  i.  (obgleich  fälschlicher  Weise)  als  wirklich  vorausgesetzt
wird,  von  einem  Verhältniss  zwischen  dem  einen,  als  durch
seine  Einbildungskraft  Schöpfer  des  anderen  und  diesem  als
Geschöpf  der  Illusion  des  ersten  gesprochen  werden  kann.  Indem ­
  der  eine  den  andern  nicht  blos  ,dichtet 1 ,  sondern  demselben
auch  einen  Willen  ,andichtet 1 ,  stellt  sich  zwischen  dem  Wollen
dieses  letzteren,  welches  ,Dichtung 1 ,  und  dem  eigenen  Wollen,
welches  mehr  als  dies,  Realität  ist,  die  Möglichkeit  heraus,  dass
beide  untereinander  entweder  harmoniren  oder  disharmoniren.  In
beiden  Fällen  erscheint  das  eigene  Wollen  (obgleich  wirkliches)
von  dem  Wollen  des  anderen  (obgleich  blos  imaginären)  in  der
Weise  abhängig,  dass  sich  das  erste  nach  dem  zweiten  richtet,
obgleich,  da  der  zweite  eine  blosse  Illusion  ist,  von  einer  Abhängigkeit ­
  in  dem  Sinne,  dass  dieselbe  eine  aufgenöthigte,  von
dem  anderen  erzwungene  sein  könnte,  einleuchtender  Weise
nicht  die  Rede  sein  kann.  Dieselbe  kann  daher  nur  eine  freiwillige, ­
  die  Abhängigkeit  des  eigenen  Wollens  von  jenem  des
anderen  muss  zugleich  völlige  Unabhängigkeit  des  einen  vom
anderen  sein;  letztere  muss  so  weit  gehen,  dass  die  Abhängigkeit ­
  des  eigenen  Wollens  von  jenem  des  anderen  auch  dann
bestünde,  wenn  die  Voraussetzung  der  Existenz  desselben
als  das,  was  sie  ist,  als  Illusion  erkannt  würde;  Sein  oder
Nichtsein  des  anderen  darf  auf  die  Bereitwilligkeit,  das  eigene
Wollen  von  dem  seinen  abhängig  zu  machen,  keinen  Einfluss ­
  üben.
            
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