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Inhalt des Wollens, das Gewollte, als gleichgültig unberücksichtigt
gelassen wird.
Das zweite jener Verhältnisse, bei welchem die Voraussetzung
besteht, dass die Wollen, die in demselben stehen,
demselben Wollenden angehören, ergibt sich, wenn im Auge
behalten wird, dass die eigenen Willensacte des Wollenden,
insofern sie als wirkliche Willensacte gedacht werden, nur
entweder durch ihren Gegenstand oder durch den Grad ihrer
Intensität sich unterscheiden können. Keiner von beiden Fällen
ergibt ein neues Verhältnisse denn der Gegenstand des Wollens
gibt nach Obigem keinen Eintheilungsgrund ab, die Intensität
desselben aber ist schon in dem vorangeführten Willensverhältniss
enthalten. Soll daher ein wirklich neues Willensverhältniss
entstehen, so dürfen die Wollen nicht beide als wirklich,
zugleich muss aber doch wenigstens eines derselben als wirklich
vorausgesetzt werden, weil sonst überhaupt ein Willensverhältniss
nicht vorläge. Folge ist, dass von den beiden Wollen, welche zu
einem Willensverhältniss mindestens erforderlich sind, das eine
als wirklich, das andere als nicht wirklich, als blosse Vorstellung
eines Wollens angenommen werden muss, so dass beide
Glieder des Verhältnisses sich zu einander wie: Vorstellung des
eigenen Wollens zu diesem selbst verhalten. Werden beide in
diesem Verhältnis stehend gedacht, so ist nur zweierlei möglich:
entweder die Vorstellung des eigenen Wollens und dieses selbst
stimmen untereinander überein (decken sich), oder es findet
das Gegentheil statt (sie decken sich nicht).
Das dritte Willensverhältniss entsteht, wenn beide Wollen
als einander fremde d. i. als verschiedenen Wollenden angehörig
angenommen werden. Die Möglichkeit verschiedener Fälle wird
hier durch den Umstand horbeigeführt, ob die Wollenden selbst,
denen die Wollen angehören, beide als wirklich oder beide als
nicht- wirklich oder einer derselben als wirklich, der andere
als nicht wirklich existirend supponirt werden. Der an zweiter
Stelle angeführte Fall schliesst sich von selbst aus, weil in
diesem Falle nur ein Verhalten zwischen Vorstellungen von
Wollen, also ein blos intellectuelles, aber nicht ein Verhalten
von Wollen d. i. ein ethisches Verhältniss in Frage stünde;
denn wären beide Wollende nicht wirklich, sondern blos
gedacht (Einbildungen), so wären es auch ihre beiderseitigen
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