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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 105. Band, (Jahrgang 1844)

746  Ziiumerman  n.
Inhalt  des  Wollens,  das  Gewollte,  als  gleichgültig  unberücksichtigt ­
  gelassen  wird.
Das  zweite  jener  Verhältnisse,  bei  welchem  die  Voraussetzung ­
  besteht,  dass  die  Wollen,  die  in  demselben  stehen,
demselben  Wollenden  angehören,  ergibt  sich,  wenn  im  Auge
behalten  wird,  dass  die  eigenen  Willensacte  des  Wollenden,
insofern  sie  als  wirkliche  Willensacte  gedacht  werden,  nur
entweder  durch  ihren  Gegenstand  oder  durch  den  Grad  ihrer
Intensität  sich  unterscheiden  können.  Keiner  von  beiden  Fällen
ergibt  ein  neues  Verhältnisse  denn  der  Gegenstand  des  Wollens
gibt  nach  Obigem  keinen  Eintheilungsgrund  ab,  die  Intensität
desselben  aber  ist  schon  in  dem  vorangeführten  Willensverhältniss
  enthalten.  Soll  daher  ein  wirklich  neues  Willensverhältniss
  entstehen,  so  dürfen  die  Wollen  nicht  beide  als  wirklich,
zugleich  muss  aber  doch  wenigstens  eines  derselben  als  wirklich
vorausgesetzt  werden,  weil  sonst  überhaupt  ein  Willensverhältniss
nicht  vorläge.  Folge  ist,  dass  von  den  beiden  Wollen,  welche  zu
einem  Willensverhältniss  mindestens  erforderlich  sind,  das  eine
als  wirklich,  das  andere  als  nicht  wirklich,  als  blosse  Vorstellung ­
  eines  Wollens  angenommen  werden  muss,  so  dass  beide
Glieder  des  Verhältnisses  sich  zu  einander  wie:  Vorstellung  des
eigenen  Wollens  zu  diesem  selbst  verhalten.  Werden  beide  in
diesem  Verhältnis  stehend  gedacht,  so  ist  nur  zweierlei  möglich:
entweder  die  Vorstellung  des  eigenen  Wollens  und  dieses  selbst
stimmen  untereinander  überein  (decken  sich),  oder  es  findet
das  Gegentheil  statt  (sie  decken  sich  nicht).
Das  dritte  Willensverhältniss  entsteht,  wenn  beide  Wollen
als  einander  fremde  d.  i.  als  verschiedenen  Wollenden  angehörig
angenommen  werden.  Die  Möglichkeit  verschiedener  Fälle  wird
hier  durch  den  Umstand  horbeigeführt,  ob  die  Wollenden  selbst,
denen  die  Wollen  angehören,  beide  als  wirklich  oder  beide  als
nicht-  wirklich  oder  einer  derselben  als  wirklich,  der  andere
als  nicht  wirklich  existirend  supponirt  werden.  Der  an  zweiter
Stelle  angeführte  Fall  schliesst  sich  von  selbst  aus,  weil  in
diesem  Falle  nur  ein  Verhalten  zwischen  Vorstellungen  von
Wollen,  also  ein  blos  intellectuelles,  aber  nicht  ein  Verhalten
von  Wollen  d.  i.  ein  ethisches  Verhältniss  in  Frage  stünde;
denn  wären  beide  Wollende  nicht  wirklich,  sondern  blos
gedacht  (Einbildungen),  so  wären  es  auch  ihre  beiderseitigen

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