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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 105. Band, (Jahrgang 1844)

Ueber  Hume’s  empirische  Begründung  der  Moral.

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in  sich  nicht  nur,  dass  das  Prädicat  derselben  mit  dem  ganzen
Umfange  des  Subjects  verbunden,  'sondern  auch,  dass  der  Umfang ­
  des  Prädicats  auf  alle  Urtheilsfähigen  ausgedehnt  sei,  dass
demnach  nicht  nur  jede  Harmonie,  sondern  jede  jedem  gefalle,
jede  Disharmonie  jedem  missfalle.  Wie  es  in  ersterer  Hinsicht
gleichgiltig  ist,  an  welchem  Objecte  die  Harmonie  vorgestellt,
so  ist  es  in  letzterer  Hinsicht  gleichgiltig,  von  welchem  Subjecte
sie  vorgestellt  werde.  Harmonie  kann  ebenso  gut  zwischen
Farben  Tönen  und  körperlichen  Formen,  wie  zwischen  Willensacten ­
  stattfinden;  das  urtheilende  Subject  kann  ebenso  gut  ein
gegenwärtig  lebendes,  wie  ein  vergangenes  oder  künftiges,
ebenso  gut  ein  dem  eigenen,  wie  einem  fremden  Volk  oder
Lande  angehöriges,  ebenso  gut  ein  in  diesem  oder  in  jenem
Vorstellungs-  und  Bildungskreise  aufgewachsenes  sein,  vorausgesetzt, ­
  dass  die  Bedingung,  die  Lage  der  Vorstellungen
werde  ausschliesslich  durch  den  Inhalt  derselben  bestimmt,
erfüllt,  die  vorhandene  Vorstellungs  weit  ihrem  eigenen  Zuge
überlassen  und  jeder,  sei  es  hemmende,  sei  es  fördernde  Eingriff ­
  des  individuellen  vorstellenden  Subjectes  in  das  Leben
der  Vorstellung  ferngehalten  werde.  Wie  dadurch,  dass  die
Subjectsvorstellung  nicht  die  Vorstellung  eines  Einzelobjectes
(wie  z.  B.  in  dem  Urtheil:  die  Rose  ist  roth),  sondern  die  Vorstellung ­
  einer  Lage  (Situation)  d.  i.  eines  Verhältnisses  ist,
welches  zwischen  mehreren,  mindestens  zweien  Objecten
herrscht,  Urtheile  obiger  Art  zu  Verhältniss-  oder  Formurtheilen,
so  werden  dieselben  durch  den  Umstand,  dass  ihr  Prädicat  ein
Lust-  oder  Unlustgefühl,  also  der  Ausdruck  eines  Gefallens
oder  Missfallens,  Vorziehens  oder  Verwerfens  ist,  zu  ästhetischen ­
  Urtheilen.  Wie  nun  nicht  jedes  Formurtheil  ein  ästhetisches, ­
  so  ist  andererseits  nicht  jedes  ästhetische  Urtheil  ein
unbedingtes.  Mathematische  Urtheile  sind  zwar  Formurtheile,
aber,  da  ihr  Prädicat  nicht  Beifall  oder  Missfallen  ist,  nicht
ästhetische  Urtheile;  andererseits  sind  Urtheile,  deren  Prädicat
Vorziehen  oder  Verwerfung  ist,  deren  Subject  aber  nicht  die
Vorstellung  eines  Verhältnisses  zwischen  Objecten,  sondern  die
eines  Einzelobjectes  ist,  zwar  ästhetische  Urtheile,  aber  keine
Formurtheile.  Unbedingte  Urtheile,  wie  die  obigen,  sind  daher
nur  solche,  welche  zugleich  (durch  ihr  Subject)  Formurtheile
und  (durch  ihr  Prädicat)  ästhetische  Urtheile  sind,  bei  welchen
            
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