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Zi mmerro ann,
Gegentheil der Fall ist. Ausdruck des ersteren Falles, durch
welchen die Spannung in Lösung, das Gespannte in Befreiung
übergeht, ist ein Lust-, Ausdruck des letzteren, bei welchem
die Spannung und damit das Bedürfniss der Lösung unbefriedigt
fortbesteht, ein Unlustgefühl.
Wo daher unter der Voraussetzung, dass wir es nur mit der
Gegenwart verwandter Vorstellungen zu thun haben, ein Lustgefühl
eintritt, wird der Schluss berechtigt sein, dass zwischen
den Vorstellungen Uebergewicht des Identischen, Uebereinstimmung
(Harmonie), wo dagegen ein Unlustgefühl sich einstellt,
ebenso, dass unter den Vorstellungen Uebergewicht des Gegensätzlichen,
Nicht-Uebereinstimmung (Disharmonie) herrsche.
Harmonie zwischen den Vorstellungen und Lustgefühl einer-,
Disharmonie zwischen denselben und Unlustgefühl andererseits
sind unzertrennlich mit einander verknüpft dadurch, das die
erstere nichts anderes als das Uebergewicht des Identischen
über das Gegensätzliche (oder des Gegensätzlichen über das
Identische) d. i. die Lage der Vorstellungen, das letztere nichts
anderes als der Ausdruck dieser selben Lage ist. Wird daher
jene Lage der Vorstellungen, bei welcher das Identische in den
selben das Gegensätzliche oder das Gegensätzliche das Identische
überwiegt, selbst vorgestellt und letztere Vorstellung mit einem
Namen (z. B. Harmonie, Disharmonie) bezeichnet, so stellt die so
benannte Vorstellung das nämliche vor, was beziehungsweise
durch obiges Lust- oder Unlustgefühl ausgedrückt wird. Beide,
jene Vorstellung und dieses Gefühl, sind untereinander identisch;
sie beziehen sich beide auf dasselbe Object, auf die nämliche
Lage, welche von der einen in der Sprache des Vorstollens,
von dem anderen in jener des Fühlens ausgedrückt wird;
und ein Urtheil, in welchem obige Vorstellung der Lage das
Subject, obiges Gefühl dieser selben Lage das Prädicat ausmacht,
ist daher nicht nur ein solches, in welchem das Prädicat
unabtrennlich mit seinem Subjecte verbunden ist, sondern im
wahren und strengen Sinne des Wortes ein identisches und
aus diesem Grunde absolut verlässiges und allgemein gütiges
Urtheil.
Urtheile wie folgende: Harmonie gefällt, Disharmonie
missfällt, sind daher identische und darum schlechterdings unbedingt
gütige Urtheile. Die Unbedingtheit derselben schliesst