Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 105. Band, (Jahrgang 1844)

734

Zimmer  mann.

noch  in  der  durch  Anschauung  gegebenen  Synthese  des  Prädicates
  und  Subjectes  gelegen  sein.
Die  unmittelbare  Verknüpfung  des  Subjectes  und  Prädicates
  hat  im  Falle  der  ganzen  oder  theibveisen  Identität
beider  ihren  Grund  im  Zwange  des  logischen  Denkens,  vermöge ­
  dessen  Identisches  als  zusammengehörig  gedacht  werden
muss;  im  Falle  des  Gegebenseins  beider  durch  (äussere  oder
innere)  Anschauung  ihren  Grund  im  Zwange  des  empirischen
Denkens,  vermöge  dessen  in  der  Anschauung  zusammen  Gegebenes ­
  als  zusammengehörig  verbunden  wird.  Eine  Verbindung,
welche  weder  in  dem  ersteren  noch  in  dem  letzteren  ihren
Grund  hätte,  müsste  entweder  gar  keinen  Grund  haben,  oder
der  Grund  derselben  müsste  in  einem  sowohl  vom  Zwange  des
logischen  wie  von  jenem  des  empirischen  Denkens  verschiedenen ­
  Zwange  zu  suchen  sein.  Da  nun  eine  völlig  grundlose
Verknüpfung  ebenso  zufällig  als  willkürlich  wäre,  der  Charakter
des  ethischen  Urtheils  aber  von  beiden  das  Gegentheil,  nämlich ­
  Unwillkürlichkeit  und  Nothwendigkeit  sein  soll,  so  bleibt
nur  der  letztere  Ausweg  übrig,  die  Annahme  eines  sowohl
vom  Zwange  des  logischen  wie  vom  Zwange  des  empirischen
verschiedenen  Zwanges  des  ethischen  Denkens,  der  darin  besteht, ­
  dass  bei  den  ethischen  Urtheilen  die  Verbindung  des
Subjectes  mit  dem  Prädicat  mit  Nothwendigkeit  und  Unwillkürlichkeit ­
  erfolge,  ohne  dass  diese  beiden  ganz  oder  theilweise
identisch  und  ohne  dass  deren  Synthese  durch  eine  (äussere
oder  innere)  Anschauung  gegeben  sei.
Abgesehen  von  dem  Umstande  der  ganzen  oder  theibveisen
Identität,  sowie  abgesehen  von  der  Thatsache  der  durch  Anschauung ­
  gegebenen  Synthese  des  Subjectes  und  Prädicates,
bleibt  für  die  Zugehörigkeit  eines  bestimmten  Prädicates  zu
einem  bestimmten  Subjecte  nur  ein  möglicher  Grund  übrig:  der
materiale  Inhalt  des  Subjectes  selbst.  Das  Urtheil,  in  welchem
die  Verknüpfung  des  Prädicates  mit  dem  Subjecte  durch  den
materialen  Inhalt  dieses  letzteren  begründet  ist,  ist  ein  synthetisches, ­
  weil  das  Prädicat  mit  dem  Subjecte  weder  ganz
noch  theilweise  identisch,  sondern  material  von  diesem  geschieden ­
  ist;  zugleich  aber  weder  ein  (im  kantischen  Sinn)  aposteriorisches, ­
  noch  apriorisches  synthetisches  Urtheil,  weil  die  Verknüpfung ­
  des  Prädicates  mit  dem  Subjecte  weder  durch  eine
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.