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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 105. Band, (Jahrgang 1844)

Heber  Hume’s  empirische  Begründung  der  Moral.

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seines  Subjectes  mit  seinem  Prädicat  auf  irgend  eine  Weise  zu
rechtfertigen  hat,  wird  das  ethische  Urtheil  von  dieser  Verpflichtung ­
  freigesprochen.  Die  Rechtfertigung  des  nichtethischen ­
  Urtheils  liegt  entweder,  wenn  es  identisch  oder  analytisch
ist,  in  der  ganzen  oder  theilweisen  Identität  seines  Prädicats
mit  seiner  SubjectsVorstellung,  wenn  es  synthetisch  ist,  in  einer
sei  es  äusseren,  sei  es  inneren  Anschauung,  in  welcher  das
Prädicat  mit  dem  Subjeet  als  verknüpft  angeschaut  wird.  Wenn
nun  das  nichtethische  Urtheil  sowohl  als  analytisches  wie  als
synthetisches  einer  Rechtfertigung  bedarf,  so  scheint  das  ethische ­
  einer  solchen  umsomehr  zu  bedürfen.  Denn  da  sein  Prädicat ­
  als  Gefühl  seinem  Subjeet  als  Vorstellung  nicht  gleichartig ­
  ist,  so  liegt  die  Vermuthung  nahe,  dass  beide  nicht
identisch  sein  können;  ferner,  da  sein  Prädicat  nicht  Vorstellung,
also  auch  nicht  Vorstellung  eines  (äusserlich  oder  innerlich)
anschaubaren  Gegenstandes  ist,  so  ist  auch  die  Möglichkeit
ausgeschlossen,  dessen  Subjeet  mit  dessen  Prädicat  in  einer
(äusseren  oder  inneren)  Anschauung  verbunden  anzuschauen.
Ersterer  Umstand  macht  die  Rechtfertigung  des  ethischen  Urtheils, ­
  wenn  dasselbe  identisch  oder  analytisch  ist,  schwierig,
wenn  dasselbe  synthetisch  ist,  unmöglich.
Das  nichtethische  Urtheil,  wenn  es  identisch  oder  analytisch ­
  oder  die  Synthese  seines  Subjects  und  Prädicats  durch
eine  (äussere  oder  innere)  Anschauung  gegeben  ist,  erfolgt  unmittelbar ­
  d.  i.  ohne  vorhergehende  andere  Urtheile,  durch  die
es  vermittelt  oder  aus  welchen  es  abgeleitet  wird.  Das  ethische
Urtheil  soll  gleichfalls  unmittelbar  erfolgen,  aber  ohne  sowohl,
dass  dessen  Subjeet  und  dessen  Prädicat  identisch,  als,  dass
deren  Synthese  durch  äussere  oder  innere  Anschauung  gegeben
ist.  Während  dort  die  Verknüpfung  zwischen  Subjeet  und  Prädicat ­
  zwar  nicht  ihren  Grund  darin  hat,  dass,  wie  es  bei  dem
abgeleiteten  Urtheil  der  Fall  ist,  gewisse  Subjects-  und  Prädicatsverknüpfungen
  in  anderen  Urtheilen  bereits  stattgefunden
haben,  aber  doch  einen  Grund  hat,  nämlich  den,  dass  entweder
Subjeet  und  Prädicat  ganz  oder  theilweise  identisch  oder  beide
in  einer  (äusseren  oder  inneren)  Anschauung  zusammen  gegeben ­
  sind,  soll  sie  hier  entweder  keinen  Grund  haben,  völlig
grundlos  (willkürlich,  zufällig)  erfolgen,  oder  es  soll  dieser
Grund  doch  weder  in  der  ganzen  oder  theilweisen  Identität,
Sitzungsber.  d.  pliil.-liist.  CI.  CV.  Bd.  III.  Hft.  47
            
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