Heber Hume’s empirische Begründung der Moral.
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seines Subjectes mit seinem Prädicat auf irgend eine Weise zu
rechtfertigen hat, wird das ethische Urtheil von dieser Verpflichtung
freigesprochen. Die Rechtfertigung des nichtethischen
Urtheils liegt entweder, wenn es identisch oder analytisch
ist, in der ganzen oder theilweisen Identität seines Prädicats
mit seiner SubjectsVorstellung, wenn es synthetisch ist, in einer
sei es äusseren, sei es inneren Anschauung, in welcher das
Prädicat mit dem Subjeet als verknüpft angeschaut wird. Wenn
nun das nichtethische Urtheil sowohl als analytisches wie als
synthetisches einer Rechtfertigung bedarf, so scheint das ethische
einer solchen umsomehr zu bedürfen. Denn da sein Prädicat
als Gefühl seinem Subjeet als Vorstellung nicht gleichartig
ist, so liegt die Vermuthung nahe, dass beide nicht
identisch sein können; ferner, da sein Prädicat nicht Vorstellung,
also auch nicht Vorstellung eines (äusserlich oder innerlich)
anschaubaren Gegenstandes ist, so ist auch die Möglichkeit
ausgeschlossen, dessen Subjeet mit dessen Prädicat in einer
(äusseren oder inneren) Anschauung verbunden anzuschauen.
Ersterer Umstand macht die Rechtfertigung des ethischen Urtheils,
wenn dasselbe identisch oder analytisch ist, schwierig,
wenn dasselbe synthetisch ist, unmöglich.
Das nichtethische Urtheil, wenn es identisch oder analytisch
oder die Synthese seines Subjects und Prädicats durch
eine (äussere oder innere) Anschauung gegeben ist, erfolgt unmittelbar
d. i. ohne vorhergehende andere Urtheile, durch die
es vermittelt oder aus welchen es abgeleitet wird. Das ethische
Urtheil soll gleichfalls unmittelbar erfolgen, aber ohne sowohl,
dass dessen Subjeet und dessen Prädicat identisch, als, dass
deren Synthese durch äussere oder innere Anschauung gegeben
ist. Während dort die Verknüpfung zwischen Subjeet und Prädicat
zwar nicht ihren Grund darin hat, dass, wie es bei dem
abgeleiteten Urtheil der Fall ist, gewisse Subjects- und Prädicatsverknüpfungen
in anderen Urtheilen bereits stattgefunden
haben, aber doch einen Grund hat, nämlich den, dass entweder
Subjeet und Prädicat ganz oder theilweise identisch oder beide
in einer (äusseren oder inneren) Anschauung zusammen gegeben
sind, soll sie hier entweder keinen Grund haben, völlig
grundlos (willkürlich, zufällig) erfolgen, oder es soll dieser
Grund doch weder in der ganzen oder theilweisen Identität,
Sitzungsber. d. pliil.-liist. CI. CV. Bd. III. Hft. 47