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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 105. Band, (Jahrgang 1844)

Ueber  Hinne’s  empirische  Begründung  der  Moral.

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geurtlieilt  wird,  oder  in  den  Bestandtlieilen  des  Urtlieils  selbst
zu  suchen  sei;  denn  dass  er  nicht  in  dem  Ursprung  des  Urtlieils
d.  i.  in  der  Quelle  gesucht  werden  dürfe,  aus  welcher  das  Urtheil
  im  Urtheilenden  entspringt,  versteht  sich  nach  den  vorausgegangenen ­
  Erörterungen,  durch  welche  die  Rücksicht  auf  das
urtheilende  Subject  ausgeschlossen  wurde,  von  selbst.  Was
nun  das  Object  des  ethischen  Urtlieils  betrifft,  so  herrscht  darüber, ­
  dass  das  ethische  Urtheil,  Thun  und  Lassen  oder,  da
das  letztere  als  Aeusserung  des  Wollens  von  äusseren  Umständen ­
  mit  bedingt  ist,  das  Thun-  oder  Lassenwollen  d.  i.  das
Wollen  und  dessen  Beschaffenheit  zum  Gegenstand  habe,  wohl
allseitig  Uebereinstimmung,  ebenso  darüber,  dass  dasselbe  nicht
sowohl  über  Sein  oder  Nichtsein,  als  vielmehr  über  Werth  oder
Unwertli  des  Wollens  einen  Ausspruch  tliue  d.  i.  dieses  entweder
lobe  oder  tadle,  einem  andern  vorziehe  oder  diesem  gegenüber
verwerfe.  Letzterer  Umstand  insbesondere  unterscheidet  es  von
solchen  Urtheilen,  die  zwar  auch  das  Wollen  zum  Gegenstände
haben,  dasselbe  aber,  statt  es  zu  loben  oder  zu  tadeln,  vielmehr
wie  irgend  ein  anderes  Object  der  Erfahrung  beschreiben  oder
dessen  Gewordensein  aus  bestimmten  materialen  und  idealen
Ursachen  und  Bedingungen  erklären  d.  i.  die  das  Wollen
naturhistorisch  behandeln.  Wenn  durch  ersteren  Umstand  das
Subject,  so  wird  durch  den  letzteren  das  Prädicat  des  ethischen
Urtlieils  bestimmt;  ersteres  kann  demzufolge  nichts  anderes
sein  als  eine  Vorstellung,  die  sich  auf  Wollen  und  Nichtwollen
bezieht;  letzteres  kann  nichts  anderes  sein  als  ein  Ausspruch,
der  Billigung  oder  Missbilligung  ausdrückt.  Wenn  nun  das
Urtheil  unwiderstehlich  sein  soll,  so  muss,  da  diese  Unwiderstehlichkeit ­
  nicht  aus  der  Natur  des  Urtheilenden,  sondern  nur
aus  jener  des  Urtlieils  selbst  (nach  Obigem)  entspringen  darf,
der  Grund  derselben  in  dem  Verhältniss  des  Inhalts  der  Subjectsvorstellung
  zu  jenem  des  Prädicats  gelegen  d.  i.  der  erstere
muss  der  Grund  sein,  welcher  Lob  oder  Tadel  mit  Notliwendigkeit
  erzeugt.  Da  nun,  wie  oben  gezeigt,  das  Subject  sein  Prädicat ­
  dann  mit  Nothwendigkeit  hervorruft,  wenn  beide  ganz
oder  theilweise  identisch,  das  Prädicat  die  Wiederholung  des
Ganzen  oder  eines  Thciles  des  Subjectes  ist,  so  wird  das  ethische ­
  Urtheil  dann  unwiderstehlich  sein,  wenn  es  identisch  d.  i.
wenn  sein  Prädicat  die  blosse  Wiederholung  seines  Subjectes
            
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