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Z i m m e rm an n.
Dasjenige, wodurch dieser Gesichtspunkt sich von dem
vorigen unterscheidet, bestellt darin, dass das Zwingende, worauf
die Allgemeingiltigkeit des ethischen Urtheils beruht, einerseits
nicht in der Natur des Urtheilenden, andererseits aber
auch nicht in der ethischen, sondern in der logischen Beschaffenheit
des ethischen Urtheils gesucht wird. Ersterer Umstand
ist dem ethischen Urtheil, welches Allgemeingeltung, mit jedem
anderen Urtheil, welches Allgemeingiltigkeit beansprucht, gemeinsam;
das Urtheil über ethische wie das über metaphysische
Objecte soll seinen Anspruch auf Geltung nicht aus der Natur
des Urtheilenden, sondern aus seiner eigenen Beschaffenheit
schöpfen. Wissenschaftliches d. i. logisches Denken im Gegensatz
zu unwissenschaftlichem, mechanischem, ist nur ein solches,
das durch die Rücksicht auf den Inhalt der Gedanken (Notliwendigkeit)
statt durch die Thatsache der Gleichzeitigkeit oder
Aufeinanderfolge derselben (Zufälligkeit) sich leiten lässt. Letzterer
Umstand hebt das Privilegium auf, welches von Seite des
ethischen Dogmatismus dem ethischen Urtheil um dieser seiner
ethischen Beschaffenheit d. i. um seines Objectes willen dadurch
gewährt werden soll, dass man ihm um dieser Qualität willen
eine Unfehlbarkeit zuschreibt, welche man anderen Urtheilen,
deren Objecte nicht ethische sind, z. B. den metaphysischen
oder überhaupt theoretischen, abspricht, indem gezeigt wird,
dass jener Anspruch, wenn er ihnen zukommt, ihnen nicht
ihres Objectes wegen, sondern ihrer logischen Beschaffenheit
wegen gebühre d. i. dass sie, wenn überhaupt unfehlbar, dies
nicht als ethische, sondern als identische Urtheile seien. Die
Wichtigkeit dieser Unterscheidung geht daraus hervor, dass
derselbe Umstand, die Beschaffenheit der Identität, auch solchen
Urtheilen zu Gute kommt, welche nichts mit ethischen Objecten
zu thun haben, z. B. den mathematischen, dass es daher, statt
zu behaupten, gewisse Urtheile seien unfehlbar, weil sie ethisch,
richtiger lauten müsste, gev'isse ethische Urtheile seien unfehlbar,
weil sie identisch seien.
Der Punkt, auf den es ankommt, wird daher nicht sowohl
der Unterschied der ethischen von den nicht ethischen, als vielmehr
jener der identischen von den nicht identischen ethischen Urtheilen
sein. Ersterer kommt nur insofern in Betracht, als es sich
um die Frage handelt, ob derselbe im Gegenstand, über welchen