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Zimmer mann.
Urtheilenden, aus welcher unwiderstehliche Urtheile folgen, sei
nicht immer die gleiche. Dass gleichartige Urtheilende gleichartig
urtheilen, sei ein selbstverständlicher Satz; dagegen nicht
selbstverständlich, sondern erst zu erweisen sei die Gleichartigkeit
der Urtheilenden. So lange die letztere unerwiesen oder,
was dasselbe ist, nur unvollständig erwiesen sei, so lange sei
der Schluss von der Gleichartigkeit der Natur der Urtheilenden
auf die Gleichartigkeit der Urtheile zwar erlaubt, aber für dasjenige,
worauf es ankommt, die Allgemeingiltigkeit des Urtheils,
aus dem Grunde unfruchtbar, weil die letztere nicht weiter
reichen kann, als die (unerwiesenc oder nur unvollständig erwiesene)
Gleichartigkeit der Urtheilenden selbst reicht.
Der naive Dogmatismus hat dieser Argumentation nichts
weiter entgegenzusetzen als die von ihm als selbstverständlich
vorausgesetzte Gleichartigkeit der Urtheilsweise über ethische
Objecte bei sämmtlichen Angehörigen der Menschengattung,
ja noch über dieselbe hinaus, bei sämmtlichen Angehörigen dem
menschlichen Geist gleichgearteter d. i. vernünftiger Geistergattungen.
Er schliesst: weil nicht nur die urtheilende Natur
aller Menschen, sondern auch die aller Geister im Bezug auf
ethische Objecte gleichartig ist, so müssen auch alle kraft
dieser ihrer Natur gefällten Urtheile über ethische Objecte
untereinander gleichartig, das Urthcil des einen muss das Urtheil
aller d. i. allgemein giltig sein.
An diesem Schlüsse wäre nichts auszusetzen, wenn die Voraussetzung,
dass die urtheilende Natur nicht nur aller Menschen,
sondern aller Geister in Bezug auf ethische Objecte gleichartig
sei, unbestritten oder unbestreitbar wäre. Aber gerade
diese ist es, welche der ethische Skepticismus, auf die Tliatsache
gestützt, dass die Urtheile der Menschen über dieselben
ethischen Objecte verschieden lauten, bestreitet. Denn um diese
zu erklären, müsste entweder angenommen werden, dass die urtheilende
Natur der Mcnsehen in Bezug auf ethische Objecte nicht
die gleiche sei, oder dass die mit Unwiderstehlichkeit gefällten,
aber untereinander sich aussclilicssenden Urtheile nicht aus einer
allen gemeinsamen, sondern aus einer nur innerhalb eines Bruchtheiles
der Menschheit vorhandenen Denkweise über ethische
Objecte entspringe, dass es also in Bezug auf ethische Objecte
eine doppelte urtheilende Natur in jedem Individuum gebe,