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Zi nun ermann.
letztere in der Weise, dass er zwei mit Unwiderstehlichkeit
gefüllte Urthcile annimmt, die sich untereinander ausschliessen.
Wenn darin, wie der ethische Skepticismus will, ein Widerspruch
enthalten sein soll, so kann er nur darin liegen, dass
verschiedene Urtheile mit Unwiderstehlichkeit gefällt werden
sollen. Aber darin, dass verschiedenen Urtheilen jedem für sich
Unwiderstehlichkeit zukommt, darin liegt kein Widerspruch; ■
derselbe kommt erst zu Stande, wenn die Unwiderstehlichkeit
als durch den Inhalt des Urtheils bedingt und daher die Voraussetzung,
dass entgegengesetzte Urtheile mit Unwiderstehlichkeit
gekillt werden, eigentlich so aufgefasst wird, dass bei
beiderseitiger Unwiderstehlichkeit auch die Urtheile gleich sein
müssten, während hier verschiedene Urtheile gleichwohl Unwiderstehlichkeitbesitzen
sollen. Denn cs lässt sich wohl denken,
dass gleiche Bedingungen gleiche Folgen, nicht aber, dass gleiche
Bedingungen ungleiche Folgen nach sich ziehen.
Zu dieser Auffassung gibt der naive Dogmatismus dadurch
Veranlassung, dass er die persönliche Unwiderstehlichkeit
als hinreichenden Grund betrachtet, in jedem anderen
dasselbe Urtheil vorauszusetzen, also den Inhalt des Urtheils
von dessen Unwiderstehlichkeit abhängig macht; denn da die
Unwiderstehlichkeit sich nicht ändern kann, so kann, wenn
der Inhalt des Urtheils durch dieselbe bedingt sein soll, auch
der Inhalt des Urtheils keine Acndcrung erfahren.
Es findet aber gerade das Entgegengesetzte statt. Wenn
der Inhalt des Urtheils von dessen Unwiderstehlichkeit abhinge,
so würde allerdings, da die Unwiderstehlichkeit immer die gleiche
ist, das unwiderstehliche Urtheil immer dasselbe sein; allein
es würde zugleich folgen, dass es, weil die Unwiderstehlichkeit
in ihrer Art einzig, weder einer quantitativen noch einer qualitativen
Abänderung fähig ist, überhaupt auch nur ein einziges
Urtheil geben könne, das im strengen Sinne wahrhaft unwiderstehlich
wäre. Daher bleibt nur die Alternative: entweder der
Inhalt eines Urtheils ist nicht von dessen Unwiderstehlichkeit
abhängig, oder die Unwiderstehlichkeit des Urtheils ist von
dessen Inhalt abhängig. Im ersten Falle können dem Inhalte
nach sehr verschiedene Urtheile unwiderstehlich sein; damit
entfällt die Berechtigung, aus der Unwiderstehlichkeit des Urtheils
auf dessen Allgemeinheit d, i. auf die Nothwendigkejt