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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 105. Band, (Jahrgang 1844)

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Zi  nun  ermann.

letztere  in  der  Weise,  dass  er  zwei  mit  Unwiderstehlichkeit
gefüllte  Urthcile  annimmt,  die  sich  untereinander  ausschliessen.
Wenn  darin,  wie  der  ethische  Skepticismus  will,  ein  Widerspruch ­
  enthalten  sein  soll,  so  kann  er  nur  darin  liegen,  dass
verschiedene  Urtheile  mit  Unwiderstehlichkeit  gefällt  werden
sollen.  Aber  darin,  dass  verschiedenen  Urtheilen  jedem  für  sich
Unwiderstehlichkeit  zukommt,  darin  liegt  kein  Widerspruch;  ■
derselbe  kommt  erst  zu  Stande,  wenn  die  Unwiderstehlichkeit
als  durch  den  Inhalt  des  Urtheils  bedingt  und  daher  die  Voraussetzung, ­
  dass  entgegengesetzte  Urtheile  mit  Unwiderstehlichkeit ­
  gekillt  werden,  eigentlich  so  aufgefasst  wird,  dass  bei
beiderseitiger  Unwiderstehlichkeit  auch  die  Urtheile  gleich  sein
müssten,  während  hier  verschiedene  Urtheile  gleichwohl  Unwiderstehlichkeitbesitzen ­
  sollen.  Denn  cs  lässt  sich  wohl  denken,
dass  gleiche  Bedingungen  gleiche  Folgen,  nicht  aber,  dass  gleiche
Bedingungen  ungleiche  Folgen  nach  sich  ziehen.
Zu  dieser  Auffassung  gibt  der  naive  Dogmatismus  dadurch ­
  Veranlassung,  dass  er  die  persönliche  Unwiderstehlichkeit ­
  als  hinreichenden  Grund  betrachtet,  in  jedem  anderen
dasselbe  Urtheil  vorauszusetzen,  also  den  Inhalt  des  Urtheils
von  dessen  Unwiderstehlichkeit  abhängig  macht;  denn  da  die
Unwiderstehlichkeit  sich  nicht  ändern  kann,  so  kann,  wenn
der  Inhalt  des  Urtheils  durch  dieselbe  bedingt  sein  soll,  auch
der  Inhalt  des  Urtheils  keine  Acndcrung  erfahren.
Es  findet  aber  gerade  das  Entgegengesetzte  statt.  Wenn
der  Inhalt  des  Urtheils  von  dessen  Unwiderstehlichkeit  abhinge,
so  würde  allerdings,  da  die  Unwiderstehlichkeit  immer  die  gleiche
ist,  das  unwiderstehliche  Urtheil  immer  dasselbe  sein;  allein
es  würde  zugleich  folgen,  dass  es,  weil  die  Unwiderstehlichkeit
in  ihrer  Art  einzig,  weder  einer  quantitativen  noch  einer  qualitativen ­
  Abänderung  fähig  ist,  überhaupt  auch  nur  ein  einziges
Urtheil  geben  könne,  das  im  strengen  Sinne  wahrhaft  unwiderstehlich ­
  wäre.  Daher  bleibt  nur  die  Alternative:  entweder  der
Inhalt  eines  Urtheils  ist  nicht  von  dessen  Unwiderstehlichkeit
abhängig,  oder  die  Unwiderstehlichkeit  des  Urtheils  ist  von
dessen  Inhalt  abhängig.  Im  ersten  Falle  können  dem  Inhalte
nach  sehr  verschiedene  Urtheile  unwiderstehlich  sein;  damit
entfällt  die  Berechtigung,  aus  der  Unwiderstehlichkeit  des  Urtheils ­
  auf  dessen  Allgemeinheit  d,  i.  auf  die  Nothwendigkejt
            
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