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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 105. Band, (Jahrgang 1844)

Ueber  Hume’s  empirische  Begründung  der  Moral.

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unwiderstehlich  gefällte  Urtheil  ist  im  Sinn  des  naiven  Dogmatikers ­
  unbedingt,  dagegen  im  Sinn  des  kritischen  Dogmatikers ­
  zwar  für  das  Individuum,  von  welchem  dasselbe  mit  dem
Gefühle  der  Unwiderstehlichkeit  gefällt  wird,  unbedingt,  für  alle
übrigen  aber  nur  bedingt,  und  zwar  im  Verhältniss  zur  Menge
derjenigen,  von  welchen  dasselbe  mit  dem  Gefühle  der  Unwiderstehlichkeit ­
  übereinstimmend  gefällt  wird.  Daher  hat  ein  Urtheil, ­
  das  von  tausend  Urtheilenden,  deren  jeder  mit  dem  Gefühle ­
  der  Unwiderstehlichkeit  urtheilt,  übereinstimmend  gefällt
wird,  höheren  Anspruch,  als  allgemein  geltend  angesehen  zu
werden,  als  dasselbe  Urtheil,  wenn  es,  obgleich  mit  dem  Gefühle
der  Unwiderstehlichkeit,  nur  von  zehn  Individuen  übereinstimmend ­
  gefällt  wird.  Der  naive  Dogmatiker  betrachtet  sein  persönliches ­
  Unwiderstehlichkeitsgefühl  als  genügende  Bürgschaft
für  die  schlecht!  linige,  der  kritische  Dogmatiker  die  Menge  der
mit  gleicher  Unwiderstehlichkeit  gefällten,  unter  sich  übereinstimmenden ­
  Urtheile  als  Bürgschaft  für  die  proportional  zu
jener  zunehmende  Verlässigkeit  des  Urtheils.  Der  naive  Dogmatiker ­
  bedarf  weder,  noch  begehrt  er  eine  Verification  seines
Urtheils  durch  andere  ;  der  kritische  Dogmatiker  sicht  gerade
in  dieser  das  erfolgreichste  Mittel,  das  persönliche  Urtheil  zum
allgemeinen  zu  erweitern.  Der  naive  Dogmatiker  lässt  sich  mit
dem  Einzelrichter  vergleichen,  dessen  mit  dem  persönlichen  Gefühl ­
  der  Unwiderstehlichkeit  ausgesprochenes  Urtheil  den  Anspruch ­
  auf  Allgemeingiltigkeit  erhebt;  der  kritische  Dogmatiker
dagegen  mit  einer  Jury,  deren  Verdict  im  Verhältniss  zur  Menge
der  unter  sich  übereinstimmenden,  von  jedem  mit  dem  Gefühle
der  Unwiderstehlichkeit  gethanen  Aussprüche  der  einzelnen
Mitglieder  den  Anspruch  auf  Allgemeingeltung  im  höheren  oder
minderen  Grade  erwirbt.  Während  bei  ersterem  die  Unwiderstehlichkeit ­
  (nach  Pflicht  und  Gewissen)  zum  Wahrspruch  genügt, ­
  wird  beim  letzteren,  sei  es  die  Einstimmigkeit,  sei  es  die
Uebereinstimmungs-Majorität  der  (nach  Pflicht  und  Gewissen)
urtheilenden  Richter  gefordert.
Während  der  kritische  Dogmatiker  durch  die  Vermehrung
der  Verificatiouen  positive  Instanzen  schafft,  sucht  er  zugleich  die
negativen  zu  beseitigen,  welche  dem  Gegner  als  Stütze  dienen.
Wie  der  Dogmatiker,  so  setzt  der  Skeptiker  die  Unwiderstehlichkeit ­
  des  Urtheils  für  den  Urtheilenden  voraus,  und  zwar  der
            
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