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Zimmer mann.
Glaubens sieb bewusst, trachtet nicht nur, dieselbe subjectiv
begründete Unwiderstehlichkeit jenes Glaubens auch in anderen
hervorzubringen, so dass, was ihm Thatsache scheint, auch
anderen so scheinen muss, sondern auch die Gründe des Gegners
dadurch zu beseitigen, dass er die Verschiedenheit des
Urtheils als Folge der Verschiedenheit der Umstände erklärt
und eben daraus den Schluss zieht, dass unter gleichen Umständen
das gleiche Urtheil erfolgen werde.
Für den naiven Dogmatiker ist die allgemeine Geltung
des Urtheils, welches er selbst zu fällen sich unwiderstehlich
gedrungen fühlt, objective Thatsache; dass jeder andere über
dasselbe ethische Object ebenso urtheile wie er, wird von ihm
ohneweiteres vorausgesetzt. Das Urtheil: A ist gut, welches er im
gegebenen Augenblick nicht umhin kann zu fällen, ist ihm ein
Urtheil, das er nicht nur in was immer für einem Augenblick
wieder, sondern ein solches, das jeder andere in jedem Augenblick
über denselben Gegenstand fällen wird. Ihm fällt daher
weder ein, die eigenen Fälle des gleichlautenden Urtheils, noch
die gleichlautenden Urtheile anderer zu zählen und aus dieser
Zahl einen mit dem Wachsthum derselben zunehmenden Anspruch
auf Geltung desselben abzuleiten; ihm genügt die für ihn
(wenn auch nur für ihn) gewordene Unwiderstehlichkeit als
Kriterium der allgemeinen Giltigkeit. Der kritische Dogmatiker
verlangt nicht nur, dass die nämliche Unwiderstehlichkeit des
gleichlautenden Urtheils bei anderen vorhanden sei, sondern der
Anspruch auf Allgemeingiltigkeit des Urtheils wächst bei ihm in
demselben Verhältniss, als die Anzahl derjenigen zunimmt, von
welchen dasselbe mit Unwiderstehlichkeit gefallt wird. Der Anspruch
des Urtheils auf Allgemeingiltigkeit fliesst nicht wie bei
dem naiven Dogmatiker aus einer einzigen Grösse, die weder
einer Vermehrung noch Verminderung fähig und einfach durch
das Gefühl der Unwiderstehlichkeit ausgedrückt ist, sondern
aus dem Product zweier Factoren, von welchen der eine, das
Unwiderstehlichkeitsgefühl, constant, der andere, die Zahl der
unter sich übereinstimmenden Urtheile, veränderlich ist. Der
Anspruch auf Allgemeingiltigkeit ist daher für den naiven Dogmatiker
für alle von ihm als unwiderstehlich angesehenen Urtheile
der nämliche; bei dem kritischen Dogmatiker je nach
der Grösse des veränderlichen Factors ein verschiedener. Jedes