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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 105. Band, (Jahrgang 1844)

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Zimmer  mann.

Glaubens  sieb  bewusst,  trachtet  nicht  nur,  dieselbe  subjectiv
begründete  Unwiderstehlichkeit  jenes  Glaubens  auch  in  anderen
hervorzubringen,  so  dass,  was  ihm  Thatsache  scheint,  auch
anderen  so  scheinen  muss,  sondern  auch  die  Gründe  des  Gegners ­
  dadurch  zu  beseitigen,  dass  er  die  Verschiedenheit  des
Urtheils  als  Folge  der  Verschiedenheit  der  Umstände  erklärt
und  eben  daraus  den  Schluss  zieht,  dass  unter  gleichen  Umständen ­
  das  gleiche  Urtheil  erfolgen  werde.
Für  den  naiven  Dogmatiker  ist  die  allgemeine  Geltung
des  Urtheils,  welches  er  selbst  zu  fällen  sich  unwiderstehlich
gedrungen  fühlt,  objective  Thatsache;  dass  jeder  andere  über
dasselbe  ethische  Object  ebenso  urtheile  wie  er,  wird  von  ihm
ohneweiteres  vorausgesetzt.  Das  Urtheil:  A  ist  gut,  welches  er  im
gegebenen  Augenblick  nicht  umhin  kann  zu  fällen,  ist  ihm  ein
Urtheil,  das  er  nicht  nur  in  was  immer  für  einem  Augenblick
wieder,  sondern  ein  solches,  das  jeder  andere  in  jedem  Augenblick ­
  über  denselben  Gegenstand  fällen  wird.  Ihm  fällt  daher
weder  ein,  die  eigenen  Fälle  des  gleichlautenden  Urtheils,  noch
die  gleichlautenden  Urtheile  anderer  zu  zählen  und  aus  dieser
Zahl  einen  mit  dem  Wachsthum  derselben  zunehmenden  Anspruch ­
  auf  Geltung  desselben  abzuleiten;  ihm  genügt  die  für  ihn
(wenn  auch  nur  für  ihn)  gewordene  Unwiderstehlichkeit  als
Kriterium  der  allgemeinen  Giltigkeit.  Der  kritische  Dogmatiker
verlangt  nicht  nur,  dass  die  nämliche  Unwiderstehlichkeit  des
gleichlautenden  Urtheils  bei  anderen  vorhanden  sei,  sondern  der
Anspruch  auf  Allgemeingiltigkeit  des  Urtheils  wächst  bei  ihm  in
demselben  Verhältniss,  als  die  Anzahl  derjenigen  zunimmt,  von
welchen  dasselbe  mit  Unwiderstehlichkeit  gefallt  wird.  Der  Anspruch ­
  des  Urtheils  auf  Allgemeingiltigkeit  fliesst  nicht  wie  bei
dem  naiven  Dogmatiker  aus  einer  einzigen  Grösse,  die  weder
einer  Vermehrung  noch  Verminderung  fähig  und  einfach  durch
das  Gefühl  der  Unwiderstehlichkeit  ausgedrückt  ist,  sondern
aus  dem  Product  zweier  Factoren,  von  welchen  der  eine,  das
Unwiderstehlichkeitsgefühl,  constant,  der  andere,  die  Zahl  der
unter  sich  übereinstimmenden  Urtheile,  veränderlich  ist.  Der
Anspruch  auf  Allgemeingiltigkeit  ist  daher  für  den  naiven  Dogmatiker ­
  für  alle  von  ihm  als  unwiderstehlich  angesehenen  Urtheile ­
  der  nämliche;  bei  dem  kritischen  Dogmatiker  je  nach
der  Grösse  des  veränderlichen  Factors  ein  verschiedener.  Jedes
            
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