Uel>er Hnme’s empirische Begründung der Moral.
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sich gegenseitig ausschliesst, für diese jede Möglichkeit der
Verständigung auf, so lange nicht der eine auf die Thatsächlichkeit
seiner Annahme zu Gunsten der des anderen Verzicht
leistet oder beide ihre bisher als Thatsachen betrachteten Annahmen
für Illusionen erklären.
Aehnlielies findet bei jedem Processverfahren statt, in
welchem der Kläger seine Vorstellung eines gewissen Sachverhaltes
als thatsächlich zu erweisen, der Vertheidiger diese
Thatsächlichkeit zu bestreiten sich bemüht. Der Punkt, um
den sich der Streit dreht, ist die Thatsächlichkeit; der Inhalt
der Vorstellung des Sachverhaltes kommt nur so weit in Betracht,
als er geeignet scheint, die Thatsächlichkeit desselben
zu begünstigen oder zu erschweren. Im gegenwärtigen Falle
ist die Vorstellung des Sachverhaltes die, dass bei gewissen
ethischen Urtheilen der Umkreis der Uebereinstimmenden mit
jenem der Urtheilenden identisch sei; die Thatsächlichkeit
dieser Vorstellung wird vom ethischen Dogmatiker behauptet,
vom ethischen Skeptiker geleugnet.
Die sich ergebenden Schwierigkeiten können nur solche
sein, wie sie der Versuch, den Inhalt irgend einer Vorstellung
als Thatsache darzuthun, überhaupt mit sich bringt.
Da mit der Thatsächlichkeit die unumstössliche Ueberzeugung
von der Wahrheit verbunden ist, so folgt, dass jeder Inhalt
der Vorstellung, mit welchem die unumstössliche Ueberzeugung
von dessen Wahrheit verbunden wird, demjenigen, bei welchem
diese Verbindung besteht, als Thatsache erscheinen wird. Die
Gründe jenes Glaubens werden dadurch Grund des Glaubens
an die Thatsächlichkeit, und wenn sich unter dieselben ein
Scheingrund eingeschlichen hat, so wirkt dieser als solcher auch
auf den Glauben an die Thatsächlichkeit fort. Daher ist es
möglich, dass die vollkommene Ueberzeugung von der Wahrheit
und in Folge dessen der Glaube an deren Thatsächlichkeit
bestehe, ungeachtet die Berechtigung jener Ueberzeugung
zweifelhaft und in Folge dessen der Glaube an jene Thatsächlichkeit
unberechtigt ist. So gilt dem Hallucinanten der
Inhalt seiner Hallucination als Thatsache, weil er von der Wahrheit
desselben unumstösslicli überzeugt ist; aber auch der Inhalt
der sinnlichen Erfahrung gilt dem Erfahrenden als Thatsache,
weil er sich nicht zu überreden vermag, dass er denselben
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