Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 105. Band, (Jahrgang 1844)

Uel>er  Hnme’s  empirische  Begründung  der  Moral.

719

sich  gegenseitig  ausschliesst,  für  diese  jede  Möglichkeit  der
Verständigung  auf,  so  lange  nicht  der  eine  auf  die  Thatsächlichkeit
  seiner  Annahme  zu  Gunsten  der  des  anderen  Verzicht
leistet  oder  beide  ihre  bisher  als  Thatsachen  betrachteten  Annahmen ­
  für  Illusionen  erklären.
Aehnlielies  findet  bei  jedem  Processverfahren  statt,  in
welchem  der  Kläger  seine  Vorstellung  eines  gewissen  Sachverhaltes ­
  als  thatsächlich  zu  erweisen,  der  Vertheidiger  diese
Thatsächlichkeit  zu  bestreiten  sich  bemüht.  Der  Punkt,  um
den  sich  der  Streit  dreht,  ist  die  Thatsächlichkeit;  der  Inhalt
der  Vorstellung  des  Sachverhaltes  kommt  nur  so  weit  in  Betracht, ­
  als  er  geeignet  scheint,  die  Thatsächlichkeit  desselben
zu  begünstigen  oder  zu  erschweren.  Im  gegenwärtigen  Falle
ist  die  Vorstellung  des  Sachverhaltes  die,  dass  bei  gewissen
ethischen  Urtheilen  der  Umkreis  der  Uebereinstimmenden  mit
jenem  der  Urtheilenden  identisch  sei;  die  Thatsächlichkeit
dieser  Vorstellung  wird  vom  ethischen  Dogmatiker  behauptet,
vom  ethischen  Skeptiker  geleugnet.
Die  sich  ergebenden  Schwierigkeiten  können  nur  solche
sein,  wie  sie  der  Versuch,  den  Inhalt  irgend  einer  Vorstellung ­
  als  Thatsache  darzuthun,  überhaupt  mit  sich  bringt.
Da  mit  der  Thatsächlichkeit  die  unumstössliche  Ueberzeugung
von  der  Wahrheit  verbunden  ist,  so  folgt,  dass  jeder  Inhalt
der  Vorstellung,  mit  welchem  die  unumstössliche  Ueberzeugung
von  dessen  Wahrheit  verbunden  wird,  demjenigen,  bei  welchem
diese  Verbindung  besteht,  als  Thatsache  erscheinen  wird.  Die
Gründe  jenes  Glaubens  werden  dadurch  Grund  des  Glaubens
an  die  Thatsächlichkeit,  und  wenn  sich  unter  dieselben  ein
Scheingrund  eingeschlichen  hat,  so  wirkt  dieser  als  solcher  auch
auf  den  Glauben  an  die  Thatsächlichkeit  fort.  Daher  ist  es
möglich,  dass  die  vollkommene  Ueberzeugung  von  der  Wahrheit ­
  und  in  Folge  dessen  der  Glaube  an  deren  Thatsächlichkeit ­
  bestehe,  ungeachtet  die  Berechtigung  jener  Ueberzeugung
zweifelhaft  und  in  Folge  dessen  der  Glaube  an  jene  Thatsächlichkeit ­
  unberechtigt  ist.  So  gilt  dem  Hallucinanten  der
Inhalt  seiner  Hallucination  als  Thatsache,  weil  er  von  der  Wahrheit ­
  desselben  unumstösslicli  überzeugt  ist;  aber  auch  der  Inhalt
der  sinnlichen  Erfahrung  gilt  dem  Erfahrenden  als  Thatsache,
weil  er  sich  nicht  zu  überreden  vermag,  dass  er  denselben
46*
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.