Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 105. Band, (Jahrgang 1844)

718

Zimmer  mann.

A  r>o  B

satz  beider  Standpunkte  besteht  daher  wesentlich  darin,  dass
die  Thatsache,  von  welcher  der  Eine  ausgelit,  das  Gegentheil
derjenigen  aussagt,  auf  welche  der  Andere  sicli  stützt;  beide
aber  stimmen  nicht  nur  darin  überein,  dass  sie  von  einer  Thatsache ­
  ausgehen,  sondern  auch  darin,  dass  für  beide  die  Uebereinstimmung
  aller  im  Urtheil  das  Kennzeichen  der  Wahrheit,
die  Nichtübereinstimmung  dagegen  das  Kriterium  der  Falschheit ­
  ist.  In  dem  Urtheil:  A  ist  gut,  lehrt  der  Eine,  stimmen
alle  überein,  folglich  ist  A  wirklich  gut;  in
dem  Urtheil:  A  ist  gut,  lehrt  der  Andere,
herrscht  keine  Uebereinstimmung,  folglich  ist
A  nicht  wirklich  d.  i.  nicht  für  alle,  welche
überhaupt  urtheilen,  sondern  nur  für  diejenigen ­
  gut,  welche  in  diesem  Urtheil  übereinstimmen. ­
  Das  Kriterium  der  Wahrheit  ist
daher  für  beide  Parteien  das  nämliche:  so
weit  Uebereinstimmung  in  einem  gewissen
Urtheil  herrscht,  so  weit  d.  i.  innerhalb  des
Umfangs  der  in  diesem  Urtheil  Uebereinstimmenden,
  ist  dasselbe  wahr.  Während  nun
die  Dogmatiker  behaupten,  es  gebe  Urtheile,
bei  welchen  der  Kreis  der  Uebereinstimmenden  (A)  Zusammenfalle ­
  mit  dem  Kreis  der  überhaupt  Urtheilenden  (B),  behaupten ­
  die  Skeptiker  das  Gegentheil,  dass  der  Kreis  der  in  einem
Urtheil  Uebereinstimmenden  jederzeit  kleiner  sei  als  der  überhaupt ­
  Urtheilenden.  Die  Dogmatiker  rechnen  zu  jenen  Urtheilen, ­
  bei  welchen  beide  Kreise  zusammenfallen,  die  ethischen;
die  Skeptiker  dagegen  zu  denjenigen,  bei  welchen  das  Gegentheil ­
  der  Fall,  der  Kreis  der  im  Urtheil  Uebereinstimmenden
stets  kleiner  sei  als  jener  der  überhaupt  Urtheilenden,  gerade
wieder  die  ethischen.  Der  eigentliche  Differenzpunkt  zwischen
beiden  liegt  daher  weder  in  ihrer  verschiedenen  logischen,
noch  in  ihrer  verschiedenen  ethischen  Denkweise,  sondern
einzig  darin,  dass  beide  von  dem  Inhalt  nach  entgegengesetzten ­
  Annahmen  als  Thatsachen  ausgehen.  Da  es  nun  im
Begriff  der  Thatsache  liegt,  dass  derjenige,  dem  ein  gewisser
Inhalt  als  solche  gilt,  von  dessen  Wahrheit  unumstösslich  überzeugt ­
  ist  (sonst  wäre  er  eben  für  ihn  nicht  Thatsache),  so  hört,
wenn  der  Inhalt  dessen,  was  zwei  Gegnern  als  Thatsache  gilt,
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.