Ueber Hirme's empirische Begründung der Moral.
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Menschennatur zu sprechen. Jener Grad nun scheint ein anderer
zu sein, je nachdem die Berechtigung aus der Beschaffenheit
des in den Individuen Angetroffenen oder aus der blossen
Thatsache abgeleitet wird, dass dasselbe sei angetroffen worden.
Die Beschaffenheit des Angetroffenen kann von der Art sein,
dass sie allein, ohne Rücksicht darauf, dass dasselbe thatsächlich
angetroffen worden ist, genügt, von dem Vorhandensein
desselben bei sämmtlichen Individuen vollkommen überzeugt
zu sein. Dieselbe kann aber auch von der Art sein, dass das
Vorhandensein wenigstens eines oder einiger Fälle erfordert
wird, in welchen dasselbe an Individuen angetroffen wird, dass
jedoch das Vorhandensein weniger solcher Fälle, mitunter sogar
eines einzigen genügt, um die Gegenwart des in diesen oder
diesem Angetroffenen bei sämmtlichen Individuen zu vermuthen.
Wird die Berechtigung, eine gewisse Natur in sämmtlichen Individuen
vorauszusetzen, aus der Beschaffenheit dieser Natur
allein oder im Zusammenhänge mit der Thatsache abgeleitet,
dass dieselbe in einem oder einigen Individuen wirklich angetroffen
worden ist, so heisst dieselbe eine logische; wird sie
dagegen ausschliesslich aus der Thatsache abgeleitet, dass dieselbe
in gewissen Individuen angetroffen worden ist (gleichviel
ob in vielen oder wenigen), so heisst sie eine empirische. Die
logische Berechtigung ist rein (apriorisch), wenn sie ausschliesslich
aus der Beschaffenheit des Angetroffenen gefolgert, dagegen
gemischt (aposteriorisch), wenn sie zugleich auf die Thatsache,
dass eine gewisse Natur bei gewissen Individuen auch wirklich
angetroffen wurde, gestützt ist. Die empirische Berechtigung ist
vollständig, wenn eine gewisse Natur bei sämmtlichen Individuen,
dagegen unvollständig, wenn sie nur bei einem Theile
derselben thatsächlich erfahren worden ist.
Jene, welche vom individualistischen Standpunkte aus den
Bestand einer allgemeinen Menschennatur darzuthun unternehmen,
haben sich zu dem Zwecke bald der logischen, bald der
empirischen Berechtigung bedient. Dieselben gingen, um zu
erweisen, dass alle Menschen eine gemeinschaftliche Natur besässen,
darauf aus, zu zeigen, dass es Punkte gebe, in welchen
sie alle, sei es als denkende, sei es als fühlende, sei es als
begehrende Wesen untereinander übereinstimmten. Ersteres
scheint erwiesen, wenn es sich zeigen lässt, dass es Urtheile