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Re in i s cli.
113) In der Flexion kennt das Chamir Singular und Plural,
ferner drei Personen, von denen in der tertia sing, eine masculine
und eine feminine Form unterschieden werden. Die Personalpronomina
können in der Abwandlung dem Verb entweder
vorgesetzt (zumeist wohl nur dann, wenn auf dieselben ein besonderer
Nachdruck gelegt werden soll) oder auch weggelassen
werden. Die an den Verbalstamm anzusetzenden Temporalsuffixe
sind folgende:
Präsens Perfect
Sing. 1) -ä-kün -un
2) -r-a-itk -r-u
„ (in. -a-uk -u
' * f. -a-c -c
Plur. 1) -n-ä-kün -n-un
2) -rn-a-uk -rn-u
3) -n-a-uk -uh
Futurum
-jir
-tir
-tu
-ti
-n-ak
-ten-ak
-ihta-nk.
Anmerkung. Vergleicht man diese Pronominalsuffixe mit
denen des Billn (Billnspr. §. 64), so bemerkt man für das
Präsens im Singular, wie in der prima plur. eine vollständige
Uebereinstimmung, nur in der tertia fern, steht -c = Bil. ti
(vgl. oben §. 39 a). In der secunda plur. haben wir im Chamir
für Präsens und Perfect r — Bil. d (vgl. §. 44). In der tertia
plur. des Präsens zeigt das Chamir ein -h gegenüber Bil. -an;
über den Abfall von a vgl. oben §. 23. Das h wird man als
ältere Form, als Bil. n anzunehmen haben, wie auch das Cbamirpronomen
der tertia plur.: häy, auch häy-täy und hd-täy sie,
gegenüber Bil. näü sie. Im Perfect bat das Chamir in allen
Personen den im Bil. noch vorhandenen Gutturallaut eingebüsst
(vgl. §. 69), nur in der tertia plur. hat sich in Cham, -uh =
Bil. -nu% der abgeschwächte Guttural erhalten (vgl. §. 58 und
Billnspr. §. 16). Im Futurum zeigt das Cham., durchwegs ältere
Formen als das Billn. Die erste Person -jir und -jer scheint
mir mit dem Bilinrelativ -ger (vgl. Billnspr. §. 194, Anmerk.)
gleich zu sein, j — y, wie in §. 63. Die Billnform: wäs-ri
(= Cham, ivaz-jir') dürfte demnach auch für wäs-ir (aus was-jir,
was-ger, vgl. oben §. 71) stehen. In der zweiten Person: v)dstir
du wirst hören, würde dem Gesagten zufolge -tir für t-ger
stehen, wie ja auch im Relativ Cham, waz-rd-r = Bil. wäs-rä-ger