Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 105. Band, (Jahrgang 1844)

622

Re  in  i  s  cli.

113)  In  der  Flexion  kennt  das  Chamir  Singular  und  Plural,
ferner  drei  Personen,  von  denen  in  der  tertia  sing,  eine  masculine
  und  eine  feminine  Form  unterschieden  werden.  Die  Personalpronomina ­
  können  in  der  Abwandlung  dem  Verb  entweder
vorgesetzt  (zumeist  wohl  nur  dann,  wenn  auf  dieselben  ein  besonderer ­
  Nachdruck  gelegt  werden  soll)  oder  auch  weggelassen
werden.  Die  an  den  Verbalstamm  anzusetzenden  Temporalsuffixe ­
  sind  folgende:

Präsens  Perfect
Sing.  1)  -ä-kün  -un
2)  -r-a-itk  -r-u
„  (in.  -a-uk  -u
'  *  f.  -a-c  -c
Plur.  1)  -n-ä-kün  -n-un
2)  -rn-a-uk  -rn-u
3)  -n-a-uk  -uh

Futurum
-jir
-tir
-tu
-ti
-n-ak
-ten-ak
-ihta-nk.

Anmerkung.  Vergleicht  man  diese  Pronominalsuffixe  mit
denen  des  Billn  (Billnspr.  §.  64),  so  bemerkt  man  für  das
Präsens  im  Singular,  wie  in  der  prima  plur.  eine  vollständige
Uebereinstimmung,  nur  in  der  tertia  fern,  steht  -c  =  Bil.  ti
(vgl.  oben  §.  39  a).  In  der  secunda  plur.  haben  wir  im  Chamir
für  Präsens  und  Perfect  r  —  Bil.  d  (vgl.  §.  44).  In  der  tertia
plur.  des  Präsens  zeigt  das  Chamir  ein  -h  gegenüber  Bil.  -an;
über  den  Abfall  von  a  vgl.  oben  §.  23.  Das  h  wird  man  als
ältere  Form,  als  Bil.  n  anzunehmen  haben,  wie  auch  das  Cbamirpronomen
  der  tertia  plur.:  häy,  auch  häy-täy  und  hd-täy  sie,
gegenüber  Bil.  näü  sie.  Im  Perfect  bat  das  Chamir  in  allen
Personen  den  im  Bil.  noch  vorhandenen  Gutturallaut  eingebüsst
(vgl.  §.  69),  nur  in  der  tertia  plur.  hat  sich  in  Cham,  -uh  =
Bil.  -nu%  der  abgeschwächte  Guttural  erhalten  (vgl.  §.  58  und
Billnspr.  §.  16).  Im  Futurum  zeigt  das  Cham.,  durchwegs  ältere
Formen  als  das  Billn.  Die  erste  Person  -jir  und  -jer  scheint
mir  mit  dem  Bilinrelativ  -ger  (vgl.  Billnspr.  §.  194,  Anmerk.)
gleich  zu  sein,  j  —  y,  wie  in  §.  63.  Die  Billnform:  wäs-ri
(=  Cham,  ivaz-jir')  dürfte  demnach  auch  für  wäs-ir  (aus  was-jir,
was-ger,  vgl.  oben  §.  71)  stehen.  In  der  zweiten  Person:  v)dstir
  du  wirst  hören,  würde  dem  Gesagten  zufolge  -tir  für  t-ger
stehen,  wie  ja  auch  im  Relativ  Cham,  waz-rd-r  =  Bil.  wäs-rä-ger
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.