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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 105. Band, (Jahrgang 1844)

Studien  zur  Geschichte  des  alten  Aegypten.  II.

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solche  Hilfsmittel  und  solche  Gelehrsamkeit  besass,  warum  setzt
er  den  Anführungen  aus  Manetho,  Lysimacbos  und  Chairemon
nicht  wenigstens  einen  den  Juden  günstigen  Bericht  von  griechischer ­
  Seite  entgegen?  Warum  vor  Allem  nicht  den  bekannten ­
  Bericht  des  Hekataios? 1  Bei  Apion  freilich  konnte
er  den  nicht  finden.  Nach  dem  Gesagten  wird  man  die  Möglichkeit ­
  nicht  abstreiten  können,  der  Exodusbericht  Manetho’s
sei  Josephus  durch  Vermittlung  Apion’s  zugekommen.  Bei  einem
Alexandriner  ist  die  Kenntniss  der  citierten  Autoren  imd  die  Gräcisierung
  der  ägyptischen  Königsnamen  gewiss  nicht  auffallend.
Auf  welchem  Wege  Josephus  zu  den  manethonischen  Bruchstücken ­
  in  I,  14  und  15  gekommen  ist,  lässt  sich  mit  Bestimmtheit ­
  nicht  sagen.  Doch  wird  man  daran  zu  erinnern  haben,  dass
sie  von  der  Gleichsetzung  der  Juden  mit  den  Hykschos  und  dem
entsprechend  dem  Ansprüche  eines  höheren  Alters  des  jüdischen
Volkes  gegenüber  dem  griechischen  —  darum  der  Synchronismus ­
  mit  Danaos  —  getragen  sind.  Die  Gleichsetzung  mit  den
Hykschos  zuerst  aufgestellt  zu  haben,  behauptet  Josephus  selbst
nicht.  Sie  gilt  ihm  als  ausgemachte  Thatsache.  Alexandrinischen
  Juden  lag  sie  nahe  genug.  Aus  der  Schrift  eines  solchen
wird  sie  Josephus  mit  den  manethonischen  Fragmenten,  die
ihm  als  Beweismaterial  dienten,  herübergenommen  haben.

wir  davon  überzeugt,  dass  manethonische  Angaben  den  Grundstock  der
Mittheilungen  des  ersten  Buches  Diodors  bilden,  deren  Genauigkeit  jede
neuere  Forschung  bestätigt.  So  sagt  Revillout,  in  dem  soeben  erschienenen ­
  Hefte  der  Revue  egypt.  (III,  12):  ,Diodore  de  Sicile  est  .  .  .  d’une
grande  exactitude  ...  dans  tout  ce  qui  concerne  les  lois  Ägyptiennes,  dont
il  avait  fait  une  etude  approfondie,  nos  contrats  demotiques  nous  ont
souvent  demontrd  ce  fait  avec  une  dvidence  incontestable 1 .  Die  letztere
Bemerkung  Revillouts  ist  dagegen  nicht  richtig.  Diodor’s  Genauigkeit
erklärt  sich  aus  seinen  vorzüglichen  Vorlagen,  denn  von  selbstständigen
Studien  kann  bei  ihm  nicht  die  Rede  sein.  Dass  Diodor  diese  Mittheilungen ­
  direct  Manetho’s  Schriften  entnahm,  glauben  wir  dagegen
nicht  vertreten  zu  können.  An  Compilatoren,  welche  die  für  die  Griechen ­
  interessanten  Stücke  der  manethonischen  Schriften  zusammen
zu  stellen  sich  beeilten,  wird  es  wahrlich  in  Aegypten  nicht  gefehlt
haben.  Wie  gewöhnlich  haben  die  Compilationen  die  Originalschriften
verdrängt  und  in  Vergessenheit  gerathen  lassen.  So  haben  auch  die
Tomoi  die  Klyviztw/.x  Manetho’s  und  ähnliche  Arbeiten  anderer  Gelehrten
verdrängt.
1  Bei  Diodor  XL,  3.
            
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