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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 105. Band, (Jahrgang 1844)

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Krall.

treten.  Wir  erinnern  Mer  vor  Allem  an  die  griechischen  Beischriften. ­
  Eine  andere,  für  die  Diplomatik  der  Ptolemäertexte
nicht  unwichtige  Thatsache  scheint  bisher  unbeachtet  geblieben
zu  sein.  Erst  seit  der  Wiedereroberung  Thebens  kommt  in
Oberägypten  die  Uebung  auf,  in  den  Protocollen  der  Urkunden
das  Monatsdatum  anzugeben.  Platte  man  früher  ,Jahr  VII,
Athyr  des  Königs*  u.  s.  w.  datiert,  so  datierte  man  jetzt:  ,Jahr
XXI,  Mechir  9  des  Königs*  u.  s.  w.  Aus  den  mir  bekannten
Texten  wüsste  ich  keine  Ausnahme  von  dieser  Regel  namhaft
zu  machen. 1  In  den  griechischen  Beischriften  lässt  sich  diese
Uebung  schon  für  Euergetes  I., 2  in  den  demotischen  Urkunden
aus  Memphis  bereits  für  das  achte  Jahr  des  Epiphanes  nachweisen.
 3  Das  Fehlen  des  Monatsdatums  in  den  Urkunden  der
Aethiopenkönige  würde  allein  schon  hinreichen,  sie  vor  das
zwanzigste  Jahr  des  Epiphanes  zu  setzen.
Mehr  um  das  bereits  Feststehende  durch  ein  nicht  unwichtiges, ­
  bisher  unbekanntes  Monument  zu  illustrieren,  als  aus
Befürchtung,  dass  die  üblichen,  auf  die  Autorität  des  Kanons
und  Porphyrios  gebauten  Ansätze  für  Euergetes  II.  durch  die
Bemerkungen  Robiou’s 4  irgendwie  erschüttert  seien,  gehe  ich
auf  diese  Frage  kurz  ein.  Der  Kernpunkt  derselben  liegt
darin,  ob  Euergetes  II.  53  oder  54  volle  Jahre  regiert  hat;
das  erstere  folgt  aus  der  combinierten  Autorität  des  Porphyrios
und  des  Kanons,  das  letztere  statuiert  Robiou,  der  das  Jahr  118
bis  117  v.  d.  ehr.  Ae.  als  das  54.  des  Euergetes  und  erst  das  folgende ­
  (117—116  v.  d.  ehr.  Ae.)  als  das  erste  der  Kleopatra  und
ihres  Sohnes  Soter  I.  zählt.  Vom  Tybi  des  54.  Jahres  des
Euergetes  liegt  uns  ein  Text  vor,  und  die  Bauurkunde  von
Edfu 5  sagt,  dass  am  Ende  seiner  Lebenszeit,  in  seinem  54.  Jahre,

1  Revillout  führt  zwar  Revue  egypt.  I,  S.  117  einen  Act  vom  30.  Phamenoth
  des  Jahres  XVII  des  Königs  Euergetes  I.  an,  das  Facsimile  auf
Tafel  V  desselben  Jahrgangs  hat  jedoch  nur  ,Jahr  XVII,  Phamenoth  des
Königs  u.  s.  w. !
2  Die  griechische  Beischrift  ist  vom  20.  Epiphi  des  Jahres  XV.  Der  Act,
der  auf  dem  Louvre  die  Nummer  2429  trägt,  ist  von  Revillout  herausgegeben ­
  worden,  Chrest.  S.  273.
3  Jahr  VIII,  Pharmuthi  2,  Louvre  Nr.  2408  bei  Revillout,  Chrest.  S.  336.
4  In  der  S.  352  A.  2  angeführten  Abhandlung,  S.  30  f.,  und  63.
6  Dümichen  in  der  Aeg.  Z.  1870,  S.  11.
            
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