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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 105. Band, (Jahrgang 1844)

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Studien  zur  Geschichte  des  alten  Aegypten.  II.  365
In  derselben  Lage  befinden  wir  uns  einer  anderen  Urkunde ­
  gegenüber,  welche  den  Uebergang  zu  der  Regierung  des
Ptolemaios  Euergetes  bildet.  Auf  Grund  derselben  könnte  man
sich  veranlasst  fühlen,  dem  Philadelphos  nur  37  volle  Jahre  zu
geben,  im  Gegensätze  zum  Kanon,  welcher  38  volle  Jahre  hat.
Die  Urkunde  ist  vom  Tybi  des  Jahres  XXXVI  des  Königs
Ptolemaios  Philadelphos. 1  In  derselben  verpflichtet  sich  ein
Pastophore  aus  Theben  binnen  drei  Jahren,  gleich  sechsunddreissig
  Monaten,  wie  sich  die  Urkunde,  vorsichtig  wie  immer,
ausdrückt,  also  Ende  Tybi  des  Jahres  XXXIX,  einer  uns  aus
anderen  Urkunden  wohlbekannten  Frau  aus  Theben  fünfzehn
Schekel,  die  er  von  ihr  zu  Leihen  bekommen  hatte,  mit  den
gehörigen  Zinsen 2  zurückzustellen,  widrigenfalls  er  ihr  die  Hälfte
seines  Hauses  und  andere  Güter,  die  einzeln  angegeben  werden,
zu  cedieren  sich  verpflichtete.  Nun  liegt  uns  eine  Urkunde  vom
Phamenoth  des  zweiten  Jahres  des  Euergetes  —  Philadelphos
war  inzwischen  verstorben  ■—  vor, 3  in  welcher  unser  Pastophore, ­
  der  sich,  wie  wir  annehmen  müssen,  als  zahlungsunfähig
erwiesen  hatte,  alle  seine  Rechte  auf  die  Hälfte  seines  Hauses
und  auf  die  übrigen  Güter  der  erwähnten  Frau  überträgt.  In
derselben  Urkunde  wird  zugleich  die  im  Mechir  desselben
Jahres  ausgestellte  ,Schrift  wegen  Silber' 1  erwähnt.  Indem
Revillout  das  in  der  Urkunde  vom  Jahre  XXXVI  in  Aussicht
genommene  Jahr  XXXIX  dem  Jahre  II  des  Euergetes  gleichsetzt, ­
  kommt  er  zu  dem  Ergebnisse,  dass  das  Jahr  XXXVII
dem  Philadelphos  noch  ganz,  das  folgende  nur  zum  Tlieile  gehört ­
  hat,  und  dass  darum  ,il  n’a  pu  exister  de  monuments  dates
de  l’an  39  de  Philadelpheh 5  Diese  allerdings  naheliegende  Annahme, ­
  welche  die  Autorität  des  Kanons  in  bedenklicher  Weise
erschüttern  würde,  erledigt  sich  sofort  durch  den  Hinweis  auf
die  ohen°  besprochenen  Stelen  unserer  ägyptischen  Sammlung,
besonders  durch  die  Stele  des  Teos,  welcher  unter  Philadelphos
gehören  war  und  unter  Euergetes  starb.  Man  wird  daher  an-1
  Louvre  Nr.  2443,  Chrest.  S.  246.
2  Im  Ganzen  28  Schekel.
3  Louvre  Nr.  2438,  Chrest.  S.  257.
4  Vgl.  darüber  Revillout,  a.  a.  O.  Introduction.
6  Revue  %ypt.  I,  S.  14  und  15,  Note  3.
6  S.  352.

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