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Krall.
theilten, auf Kypros gefundenen Inschrift endlich sicher einordnen
können/ und bei Euergetes II. und Philopator II. Die
Formel war in diesen Fällen identisch mit derjenigen, welche
in unseren Urkunden aus den Jahren XIX und XXI vorkommt:
,Jahr . . . des Königs Ptolemaios, Sohnes des Ptolemaios
und der Berenike, der Grötter Euergeten, und seines Sohnes
Ptolemaios/ Ein viertes Beispiel einer derartigen Erhebung
zum Thronfolger liegt auch bei Ptolemaios Philadelphos und
seinem ,Sohne Ptolemaios' vor. Eine weitere Bedeutung hatte
die Nennung der unmündigen Prinzen in den Urkunden nicht.
Mit unserer Vermuthung, der ,Sohn Ptolemaios' sei ein Sohn
des Philadelphos und der Arsinoe Philadelphe, würde diese
Uebung stimmen, der spätere König Euergetes hatte dagegen
im neunzehnten Regierungsjahre seines Vaters Philadelphos das
vierzehnte Lebensjahr, in welchem die Ptolemäerprinzen volljährig
wurden, bereits hinter sich. Erst wenn Jahr für Jahr
die Protocolle der Ptolemäerurkunden uns vorliegen werden,
wird man den hier hervorgehobenen Unterschied zwischen
wirklicher Mitregentschaft und blosser Bezeichnung zum Thronfolger
in seinen historischen Consequenzen zu verfolgen und
schärfer zu fassen im Stande sein. Aber auch die definitive
Erklärung der Urkunden, welche uns in den voranstehenden
Blättern beschäftigt haben, haben wir von der Zukunft zu gewärtigen.
Wir haben es dennoch für unsere Pflicht gehalten,
die vorgebrachten Lösungsversuche einer eingehenden Prüfung
zu unterziehen, um einer frühzeitigen Annahme wenig gesicherter,
historischer Combinationen entgegenzutreten.
1 Mit Recht hat Reginald Stuart Pools in seinem sorgfältigen ,Catalogue
of Greek Coins: The Ptolemies, Kings of Egypt 1 , S. LXVII, auf Eupator
eine zuerst von Eeichardt mitgetheilte Münze mit der Inschrift auf dem
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bezogen.
Weniger wahrscheinlich erscheint es uns, die Gruppen auf einer
anderen Münze (a. a. O. S. LXXIII)
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als Loppeldatierung des Euergetes II. und Philopator II. zu fassen.