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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 105. Band, (Jahrgang 1844)

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362  Krall.
hatte,  was  er  besass)  unterzeichnen  (zum  Zeichen  der  Verzichtleistung), ­
  damit  sie  nicht  gegen  meine  (d.  h.  des  Chamois  und
der  Tabubu)  Kinder  wegen  Deiner  Güter  Streit  erheben'.  Aber
nicht  zufrieden  damit  erbittet  und  erwirkt  sie,  um  ihrer  Sache
ganz  sicher  zu  sein,  von  Chamois  die  Tödtung  seiner  Kinder,
auf  dass  sie  gegen  ihre  Kinder  wegen.  Chamois’  Güter  keinen
Streit  erheben. 1  Unwillkürlich  drängt  sich  uns  die  Vermuthung
auf,  dass  unserem  Autor,  der  allem  Anscheine  nach  ein  Zeitgenosse ­
  der  Ereignisse 2  war,  die  uns  hier  beschäftigen,  bei
Ausführung  dieser  Scene  die  Vorgänge,  welche  am  Hofe  zwischen ­
  Philadelphos,  Arsinoe  II.  und  den  Kindern  der  ersten
Arsinoe  sich  abgespielt  hatten,  vorschwebten.
Der  Erklärungsversuch,  wonach  unter  dem  in  unseren  Urkunden ­
  erwähnten  Sohne  und  Mitregenten  des  Philadelphos,
der  spätere  König  Aegyptens,  Ptolemaios  Euergetes  zu  verstehen ­
  wäre,  scheint  mir  durch  die  voranstehenden  Ausführungen ­
  allseitig  erschüttert  zu  sein.  Ich  glaube,  dass  aus  denselben ­
  klar  hervorgeht,  dass  die  allgemeinen  Verhältnisse
und  die  Sitten  in  Aegypten  —  man  erinnere  sich  an  die  Formeln
der  Ehecontracte, 3  in  welchen  der  Mann,  ohne  Rücksicht  auf
die  Kinder  aus  einer  früheren  Ehe,  seiner  zweiten  Frau  erklärt:
,Dein  (und  mein)  Sohn  wird  der  Herr  der  Gesammtheit  von
dem  sein,  das  ich  habe  und  das  ich  (noch)  erwerben  werde'
—  gerade  das  Gegentheil  von  dem  erwarten  lassen,  was  Wiedemann ­
  zur  Erklärung  der  Urkunden  behauptet.  Es  wäre  daher
gar  nicht  auffallend,  wenn  der  fragliche  Ptolemaios  ein  Sohn
des  Philadelphos  und  der  zweiten  Arsinoe  wäre,  dessen  Name
zu  einer  Zeit,  wo  er  noch  unmündig  war,  auf  die  Urkunden
gerade  darum  gesetzt  wurde,  damit  nicht  —  um  die  Worte

1  V,  24—28.
2  Vgl.  Revillout  in  der  Revue  archeologique,  1879,  Band  38,  S.  17,  dem  sich
Maspero,  Contes,  S.  45  (,le  type  de  l’ecriture  et  les  partieularitäs  de  la
langue  me  font  peneher  pour  le  premier  —  d.  h.  für  Philadelphos
de  ces  deux  princes)  ansehliesst.  Die  im  Texte  gegebene  Combination
scheint  mir  diese  Ansetzung  der  Abfassung  unserer  Erzählung  erheblich
zu  stützen.
3  Revillout  hat  deren  eine  grosse  Menge  bekannt  gemacht.  Seine  erste
Arbeit  über  diese  Frage  ist  seine  ,Lettre  ä  M.  Chabas  sur  les  contrats
de  mariage  4gyptiens‘  (Journal  asiatique,  1877).
            
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