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Krall.
gehörige erst die fortschreitende Entzifferung der Contracte der
älteren Periode näher wird kennen lernen lassen.
Dass die Gruppe 3'2l P dem griechischen yoayßvqq
entspricht, hat zuerst Revillout dargethan. Der von ihm accep-AAAAAA
tierten Lesung die auf ein hier. * ~v\wv führt, können
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wir uns dagegen nicht anschliessen. Denn man darf nicht
ausser Acht lassen, dass die hieroglyphischen Texte uns stets
bieten, und ferner, dass u in der demotischen Schrift
vertritt. Das Decret von Kanopos giebt uns
hiefür ein gutes Beispiel. In der Phrase Z. 22 —f- 3 rD O k/ ,
ö 1 X IIII ID X
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oft das Zeichen
in o
in o
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3 T ff/ wird das Zeichen durehgehends durch das
I X q IV3V X ö
Zeichen u wiedergegeben.
Sowohl in unserem Texte als in den anderen, auf die
Choachytenfamilie sich beziehenden Urkunden folgt auf die
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Gruppe j eine zweite, 1 deren Lesung Revillout nicht ge-A
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lungen ist. Er las zuerst 2 ,choachyte de T ..dann 3 , choachyte
de la necropole‘(?), endlich 4 ,choachyte du chent 1 . Betrachtet man
die verschiedenen Varianten, welche von Revillout in seinen
Publicationen gegeben werden, so ergiebt sich, dass die fragliche
Gruppe einem hieroglyphischen (] entspricht, über dessen
Bedeutung kein Zweifel sein kann. Es ist die Nekropole, 3
eigentlich die Berggegend, in weiterer Uebertragung, das Fremdland.
Zwischen diesen Begriffen besteht ein merkwürdiges
Wechselverkältniss. Die Gruppe, welche im Decret von Kanopos
dem hieroglyphischen [| ,FremdvollP (Z. 7) ent-I
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1 Wir finden dieselbe auch in den Dareioseontracten bei Lepsius, Dkm. VI,
T. 125, ID.
2 Chrest. S. 330.
3 Revue egypt. II, 31.
4 A. a. 0. II, 270.
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5 Ueber die Gruppe (J vgl. Maspero, Sur quelques papyrus du
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Louvre, S. 75. Vgl. auch das Koptische liUi-Ttoon', Stern, §. 192.