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Tomaschek. Ueber eine Summa legum incerti auctoris.
wissenschaftlichen Behandlung auf den Universitäten, ferner ihren
praktischen Einfluss auf die Rechtspflege als Quelle des Wiener-Neustädter
Stadtrechtes und des Werböczischen Tripartitum in
ihrer Verbreitung in den österreichischen Ländern, in Böhmen
und Mähren, in Polen und namentlich in Ungarn nachzuweisen,
so erscheint der gleich anfangs ausgesprochene Wunsch nach ihrer
vollständigen Herausgabe gerechtfertigt — einer Aufgabe, zu der
mir doch theilweise als Nichtromanisten rechte Eignung und
Beruf fehlen, und die ich daher anderen Händen überlassen
will.
Allerdings ist uns das Werk bloss handschriftlich überliefert
und weder später nach seiner Entstehung gedruckt, noch
auch überhaupt in der Literatur beachtet worden. Allein wie
Muther (Zur Geschichte der Rw. und der Univ. in Deutschland,
S. 163 und 164) sagt, ,darf man nicht sagen: Was nicht
gedruckt wurde, hat auch keine Bedeutung, oder was gedruckt
wurde, hat mehr Verbreitung, als was ungedruckt blieb. Es
hing vielfach vom Zufall ab, nicht bloss ob der Drucker ein
ordentliches Manuscript in die Hände bekam, sondern ob es
überhaupt gedruckt wurde. Es kommen handschriftlich viele,
namentlich kürzere Werke vor, die keinen Drucker fanden,
besonders weil man annahm, die vorhandenen Handschriften
reichen für das Bedürfniss aus'.
Berichtigungen.
S. 303, 7. Zeile von oben rechts, sua statt suo.
S. 308, 5. Zeile von oben nach August sind die Worte einzuschalten:
für Wiener-Neustadt.
S. 321, 14. Zeile von oben rechts, cuilibet statt cullibet.