lieber eine Summa legum incerti auctoris.
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authentica per se sola literis apposita
eonfirmant omne factum. Non authentica
sigilla sunt sigilla privatarum
personarum, et ista per se sola nihil
perpetuum possunt confirmare.
regni, nee non capitulorum et conventuum.
Et hujusmodi sigillum authentieum,
literis appositum confirmat
omne factum, in ipsis literis .expressum
atque declaratum. Habent praeterea
etiam civitates et oppida sigilla authentica
per reges et principes ipsis
concessa. Non authentica vero sunt
privatarum personarum sigilla, et talia
nihil perpetuitatis sub se continere
possunt.
Auf die in p. III, tit. XXI und XXII entwickelte
Lehre über den in seiner eigenen Vertheidigung verübten Todtschlag
und die Bedingungen der gerechten Nothwehr zur Vertheidigung
der Person und der Sachen hat unstreitig die
Summa III, 38 einen Einfluss geübt. Der Ausdruck über die
Art der Vertheidigung cum moderamine inculpatae tutelae
findet sich zwar bereits im c. 18 De homic. X, 5, 12, ist aber
wahrscheinlicher nicht den Decretalen, sondern der Summa
entlehnt.
Aus dieser Vergleichung ergibt sich, dass das Tripartitum
einen grossen Theil seines eigentlich juristischen Stoffes aus
der Summa legum geschöpft hat. Wenn man das Ansehen bedenkt,
das jenes Recktsbuch durch Jahrhunderte in Ungarn
genoss, und den praktischen Einfluss, den es in den Gerichten
ausübte und bis auf den heutigen Tag ausgeübt hat, so muss
man zugeben, dass die Nachtwachen des bescheidenen Wiener-Neustädter
Stadtschreibers keine verlorenen Stunden, und seine
Mühe keine fruchtlose gewesen.
Schluss.
Wenn es mir gelungen ist, durch die vorausgegangene
Untersuchung den eigentlichen Charakter der Summa als einen
m Oesterreich entstandenen Versuch einer selbstständigen systematischen
Darstellung des Rechtes auf Grundlage des römischen
und zugleich als eine verständige Verarbeitung des letzteren
mit deutschen und einheimischen Rechtssätzen zur Anschauung
zu bringen, ihre Bedeutung für die Receptionsgeschichte der
iremden Rechte noch vor der Begründung einer eigentlichen