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licet de publicis notariis et de eorum instrumentis in juris ju~
diciis non sit consuetudo neque cura; I, 17 Quando derogatur
instrumento; I, 18 De vigore sigillorum; I, 19 Quando poterit,
sigillo derogari; III, 36 De crimine falsi et falsariis. Möglich
dass er auch ein anderes städtisches Amt bekleidete, Consul
oder selbst Bürgermeister war und als solcher in der Lage,
einen praktischen Einfluss auf Statuten und Entscheidungen
des Rathes zu nehmen. Viele seiner Sätze scheinen auch in
der That in Wiener-Neustädter Schöffensprüche übergegangen
zu sein. Höchst unwahrscheinlich ist es aber, dass er Stadtrichter
gewesen sei. Denn wiederholt stösst er Klagen aus über die
Willkür und Habsucht der Richter, z. B. III, 48: Sed heu,
multi justum ordinem pervertunt, qui dignos poena personali
dimittunt, et res illorum aufferunt et sic innoxios condempnant.
— Sed heu, haec commutatio poenae pecuniariae in personalem
flt frequenter ex cupiditate judicum u. s. w.
Die Summa als Quelle tjes Wiener-Neustädter Stadtrechtes.
Dessen Alter.
Wir kehren zu Wiener-Neustadt zurück. Diese Stadt,
an der Grenze von Steiermark gelegen, wurde im Mittelalter
abwechselnd bald zu Oesterreich, bald zu Steiermark gerechnet
(siehe darüber Winter S. 62 ff.). Damit erklärt sich die Aehnlichkeit
vieler ihrer Rechtssätze und auch der Summa mit
steirischen Rechtsquellen. Zahlreiche Urkunden (siehe insbesondere
Winter, Beiträge, die Urkunden n. 2, 13, 14, 15; dann
die umfangreiche, von den Bürgern gesetzte Mauthordnung von
1310 daselbst, 2 und 3) bezeugen die Bedeutung und namentlich
die gewerbliche Blütlie dieser Stadt im Mittelalter.
Das uns zwar nicht im Originale, aber in vielen Handschriften
erhaltene umfangreiche Stadtrecht zählt zu den interessantesten
des Mittelalters durch die Reichhaltigkeit und Ausführlichkeit
seiner Bestimmungen und durch die vielen kritischen
Fragen, zu denen es Anregung gibt.
Schon im Jahre 1848 wurde es von Wurth in der österreichischen
Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft zum
ersten Male herausgegeben und später von Meiller im Archiv