Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 105. Band, (Jahrgang 1844)

Heber  eine  Summa  legum  incerti  auctoris.

311

öffentlichen  Stellungen  vorkommenden  Oesterreicher,  die  ihre
Studien  zu  Padua,  Bologna  und  Siena  gemacht  hatten,  ist  eine  sehr
grosse.  (Siehe  darüber  Luschin,  Oesterreicher  an  italien.  Univers.
Wien  1882,  S.  IGO.)  S.  177  führt  Luschin  auch  sechs  Wiener-Neustädter
  an,  die  in  Italien  studirten.  Insbesondere  war  Wolfgangus
  Woller  junior  1593  und  1597  Stadtrichter  in  Wiener-Neustadt
  (Böheim,  Chronik  von  Wiener-Neustadt  II,  238  und
Luschin  S.  86,  n.  715).  In  den  Städten  suchte  man  rechtsgelehrte
Schreiber  beizuziehen,  die  mit  ihrer  Kenntniss  des  geschriebenen
Hechtes  den  Schöffen  zu  Hilfe  kommen  sollten,  damit  sie  nicht
in  rathlosem  Schwanken  den  ralmlistischen  Sachwaltern  preisgegeben
  seien.
Seit  dem  XIV.  Jahrhundert  nahmen  die  Städte  Rechtsconsulenten
  in  ihren  Dienst,  die  zugleich  als  Beisitzer  des  Stadtgerichtes ­
  fungirten.  In  Lübeck  wurde  schon  1276  ein  gelehrter
Stadtschreiber  angestellt  (Stintzing,  Geschichte  der  Rechtsgelehrsamkeit ­
  in  Deutschland,  S.  52).  Und  an  einem  anderen  Orte  sagt
Stintzing  (Geschichte  der  populären  Literatur  S.  XXIX):  Das
bedeutendste  Amt,  das  sich  den  gelehrten  Juristen  eröffnete,  war
das  eines  Stadtschreibers  (Stobbe,  Rechtsquellen,  B.  I,
S.  642  ff.;  B.  II,  S.  58,  104  ff.),  zu  welchem  die  grösseren  Städte
sich  oft  einen  hervorragenden  Juristen  ausersahen,  das  aber
öfter,  in  kleineren  Städten  wohl  gewöhnlich,  dem  Mittelschlage
überlassen  werden  musste,  und  S.  XXX  das  Amt  des  ,Schreibers'
vereinigte  in  sich  die  Functionen  eines  Notars,  Protokollführers,
Urtheilverfassers  und  Rechtsconsulenten.  Er  trat  auch  wohl  als
Beisitzer  in  das  Gericht  ein,  um  dem  Richter  und  den  Schöffen
mit  seiner  Rechtskenntniss  auszuhelfen.  Er  las  zunächst  das
Rechtsbuch  vor,  daran  knüpfte  sich  die  Auslegung  und  an
diese  Belehrung  die  Entscheidung.
Eine  ähnliche  Stellung  als  Stadtschreiber  mochte  nun  auch
unser  "V  erfasser  in  Wiener-Neustadt  eingenommen  haben,  wie
uns  dies  bezüglich  der  Stadt  Iglau  in  Mähren  ungefähr  zu
gleicher  Zeit  mit  Johannes  Geiinhausen  und  für  Brünn  mit
dem  Verfasser  des  Brünn  er  Schöffenbuches,  dem  Schreiber  Johannes ­
  bezeugt  ist.  Darauf  deutet  auch  seine  genaue  Kenntniss
der  praktischen  Rechtspflege  und  des  städtischen  Rechtes  überhaupt. ­
  Dass  er  auch  mit  der  Notariatskunst  innig  vertraut  war,
beweisen  die  c.  I,  16  De  instrumentis  publicorum  notariorum  -—
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.