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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 105. Band, (Jahrgang 1844)

lieber  eine  Summa  legum  incerti  auctoris.

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und  Kramei-  Landrecht  angeführten  Rechtsquellen,  so  auch
W.  W.  R.  a.  89,  der  jedoch  abweichend  für  Lehen  fordert,
dass  man  sie  vierzehn  Jahre  und  Tag  ,in  rechter  gewer'  gehabt ­
  habe.
Insbesondere  bleibt  die  vom  langobardischen  Lehenrecht,
das  an  einer  Stelle  von  einer  dreissigjährigen  Verjährung  spricht,
abweichende  Verjährungszeit  von  zwölf  Jahren  bei  Lehen,
wie  Hasenöhrl  S.  126  sagt,  ,immerhin  eine  merkwürdige  Erscheinung, ­
  die  auch  in  Kärnten  vorkommt  und  specielles
österreichisches  Provinzialrecht  gewesen  zu  sein
scheint'.  *
Diese  besondere  n  Rec  htsge  wohn  heit  en,  die  uns
nur  für  Oesterreich  bezeugt  werden,  setzen  den  österreichischen ­
  Ursprung  des  Werkes  ausser  Zweifel.
Mit  gleicher  Zuverlässigkeit  lässt  sich  sogar  eine
bestimmte  Stadt,  und  zwar  Wiener  -  Neustadt  als  Entstehungsort ­
  der  Summa  bezeichnen.
Dass  der  Verfasser  überhaupt  in  einer  Stadt  lebte  und
schrieb,  geht  aus  der  ganzen  Anlage  des  Werkes  und  aus
bestimmten  Aeusserungen  hervor  (in  nostra  civitate,  hie  est
consuetudo).  Das  grosse  Gewicht,  das  er  auf  städtische  Aemter
und  Würden  legt,  die  hohe  Stufe,  in  der  uns  die  städtische
Verfassung  und  das  von  ihm  dargestellte  Städtewesen  überhaupt ­
  mit  seinen  zahlreichen  Zünften  entgegen  tri  tt,  lässt  uns
auf  die  Grösse  und  Ausbildung  dieser  Stadt  im  Mittelalter
schliessen,  und  die  Annahme,  dass  es  Wien  war,  liegt  allerdings ­
  nahe,  zumal  wenn  man  die  offenbare  Verwandtschaft
mit  vielen  Sätzen  des  Wiener  Rechtes  und  die  auffallende
Aehnlichkeit  der  ganzen  Rechtsbildung  ins  Auge  fasst.  Neben
der  beinahe  wörtlichen  Uebereinstimmung  vieler  Sätze  namentlich ­
  über  das  Reinigungsverfahren  ist  nachfolgende  Stelle  offenbar ­
  dem  Stadtrechte  Herzog  Friedrichs  II.  für  Wien  vom
Jahre  1244  unmittelbar  entnommen,  obwohl  er  im  W.  N.  Str.,
c -  61  ebenfalls  vorkommt.  Ich  stelle  diese  Sätze  nebeneinander. ­

            
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